Staplerschein Kurs

Staplerunfall – ein Sachverständiger muss her

Staplerunfall – ein Sachverständiger muss her

Die Arbeit mit dem Hubstapler birgt immer Gefahren, das belegen die sich täglich ereignenden Arbeitsunfälle mit Staplereinsatz. Vertraut man den veröffentlichten Statistiken verunglücken täglich mehr als 30 Fahrer mit ihrem selbstfahrenden Arbeitsgerät – dem Hubstapler weltweit. Der Gesetzgeber hat daraus Konsequenzen gezogen und gesetzliche Vorschriften regeln im Wesentlichen das innerbetriebliche Führen eines Staplers.

Als Befähigungsnachweis gilt der Flurfördermittelschein, auch Staplerschein genannt. Erworben werden kann der Staplerschein durch Absolvieren eines Staplerschein-Kurses basierend auf der nachstehenden gesetzlichen Reglung:

Die Verordnung

„Die Verordnung über den Nachweis der Fachkenntnisse BGBl. II Nr. 13/2007 § 2 regelt, dass Arbeitnehmer für das Führen von Hubstaplern einen Fachkenntnisnachweis erbringen müssen. Im allgemeinen Sprachgebrauch auch Staplerschein genannt. Der Anhang 2 dieser Verordnung legt die Mindeststundenzahl der Schulung fest. Der Gesetzgeber bleibt dabei mit 20,5 Stunden am unteren Limit. Die vorgeschriebene Ausbildung schreibt die Vermittlung theoretischer Kenntnisse vor (17,5 Std.) und einen Praxisteil von 1 Stunde. Da im Ausbildungsplan 2 Stunden als frei gestaltbar festgelegt sind, bietet es sich besonders für ungeübte Fahrer an, diese zu Übungszwecken zu verwenden.“ 

Quelle: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20005222

Die Ausbildungsdetails

Die theoretische Ausbildung mit gesamt 17,5 UE umfasst:

Grundbegriffe der Mechanik und Elektrotechnik (4 UE) – Aufbau und Arbeitsweise von Hubstaplern, mechanische und elektrische Ausrüstung von Hubstaplern (4 UE) – Sicherheitseinrichtungen von Hubstaplern (2 UE) – Betrieb und Wartung von Hubstaplern (3,5 UE) – Arbeitnehmerschutzvorschriften, sonstige Rechtsvorschriften, Normen und Richtlinien zum sicheren Führen von Hubstaplern (4 UE) –  ergibt zusammen die Mindestanzahl an Theorie 17,5 UE.

Dazu kommen frei gestaltbare (2 UE) und praktische Übungen (1 UE), das ergibt zusammen mit der Theorie die Gesamtzahl (UE) 20,5 UE – wobei eine UE mindestens 50 Unterrichts-Minuten betragen muss.

Der Staplerschein und die Fahrbewilligung

Wer auch immer beabsichtigt, einen Hubstapler im Betrieb zu führen, der sollte im Besitz eines Staplerscheins und einer innerbetrieblichen Fahrbewilligung sein.

Die innerbetriebliche Fahrbewilligung

Sie gehören zusammen – der Staplerschein und die innerbetriebliche Fahrgenehmigung. Erst wenn ein Staplerfahrer im Besitz beider Papiere ist, darf er einen Hubstapler bewegen, kann er seine Arbeit mit dem selbstfahrenden Hubstapler aufnehmen. Die Vorgaben dazu wurden vom Gesetzgeber genau definiert.

Selbstfahrende Arbeitsmittel

Zu dieser Kategorie gehören neben den Hubstaplern auch Bagger, Radlader und Muldenkipper.

Diese Arbeitsgeräte dürfen nur eingesetzt werden, wenn die wiederkehrenden Prüfungen

erfolgreich durchgeführt wurden. Außerdem ist streng darauf zu achten, dass zum Führen eines Hubstaplers nur Personen herangezogen werden dürfen, die im Besitz eines gültigen Staplerscheins sind.

Für die sichere Handhabung und für das Beladen des Staplers sind innerbetriebliche Betriebsanweisungen zu erstellen, in denen die Besonderheiten der selbstfahrenden Arbeitsgeräte gezielt berücksichtigt werden:

  • Lasthandhabung (Aufnehmen, Be- und Entladen, Hochheben, Absetzen, Ladungssicherung, Transport etc.),
  • Personentransport (wenn beabsichtigt),
  • Fahrzeugsicherung vor unbefugter Inbetriebnahme,
  • allgemeiner Fahrbetrieb STVO und innerbetriebliche Verkehrsregeln, Verkehrsschilder,
  • In- und Außerbetriebnahme des Arbeitsgeräts.

Schutzmaßnahmen – allgemeiner Fahrbetrieb

Der Fahrbetrieb eines Hubstaplers läuft selten ohne ein gewisses Gefahrenrisiko ab. Sei es durch Wegrollen, Umkippen, Überrollen, An-, Um- oder Zusammenstoßen, so ist es wichtig und vorrangig Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Das geschieht durch die innerbetriebliche Unterweisung anhand der Betriebsanweisung:

  • täglich vom Fahrer zu prüfen ist die ordentliche Funktion der Bremsen, der Beleuchtung und der Warneinrichtungen,
  • Personen dürfen nur auf – speziell für diesen Zweck ausgerüsteten – sicheren Sitzplätzen befördert werden,
  • bei bestehender Brandgefahr (am Fahrzeug oder dessen Ladung) ist das Arbeitsmittel mit einem Feuerlöscher auszurüsten.

Arbeitnehmern (w/m) ist die Arbeit mit selbstfahrenden Arbeitsmitteln nur mit ausdrücklicher Fahrbewilligung (mündlich oder schriftlich) des Arbeitgebers erlaubt. Für alle Eventualitäten ist die schriftliche Form der Fahrbewilligung zu bevorzugen.

Ausgestellt werden darf die Fahrbewilligung erst nach einer besonders abgestimmten Unterweisung.

Die Unterweisung muss den Inhalt der innerbetrieblichen Betriebsanweisung gemäß § 23 Abs. 2 der AM-VO umfassen.

Bei Verstößen und ungeeigneten Personen ist die Fahrbewilligung umgehend wieder zu entziehen.

Staplerunfall – Sachverständiger

Vorstehende Texte machen klar, Staplerfahren ist einerseits eine abwechslungsreiche Tätigkeit, andererseits eine risikoreiche, vielseitiger Möglichkeit einen Unfall zu verursachen oder in einen Unfall verwickelt zu werden. Denn selbst der ausgereifte Hubstapler hat bei Fahren unter Last Schwachstellen, die selbst die verbaute Elektronik nicht ausbügeln kann. Das macht die Unfall-Analyse unter Umständen schwierig, fordert unendlich viel Sachkenntnis, setzt eigene Erfahrungen mit der Staplerarbeit voraus – Arbeit für einen Sachverständigen.

Martin Fuchshofer von „Staplerschein Österreich“ ist Ausbildungsleiter der Bildungseinrichtung für das Führen von Hubstaplern, ist Meister für Maschinen- und Fertigungstechnik, ist Experte und Sachverständiger. Er hat die Detailkenntnis von Arbeitsabläufe mit Hubstaplern, die in der Addition zu Unfällen führen können. Hat Grenzsituationen mit Hubstaplern erlebt und versucht immer wieder die Beinahe-Unfallursache exakt zu ergründen und zu belegen. Bei ihm sind beauftragte Gutachten in guten Händen, liefern Fakten für stimmige Unfallanalysen.

Mehr dazu unter:

www.staplerschein-oesterreich.at