Staplerschein
Stopp – Fahren ohne Staplerschein nicht erlaubt
Um mit einem Hubstapler fahren zu dürfen, bedarf es grundsätzlich eines speziellen Flurfördermittelscheins. Dieser wird umgangssprachlich auch Staplerschein genannt. Im Gegensatz zum normalen Kfz-Führerschein ist es beim Staplerschein notwendig, dass der Inhaber Jahr für Jahr an einer besonderen, betrieblichen Unterweisung teilnimmt. Der Besitz des Kfz-Führerscheins ist nicht Voraussetzung den Staplerschein machen zu können.
Technisches Verständnis, Vor- und Umsicht bilden die Basis
Hubstapler zählen zu den selbstfahrenden Arbeitsgeräten. Ihr Einsatzgebiet ist vornehmlich die Logistikbranche. Unternehmen, die Hubstapler zum Einsatz bringen, müssen Mitarbeiter (w/m) mit gültigem Staplerschein beschäftigen.
Einen Hubstapler durch enge Regalreihen zu steuern, schwere Lasten mit ihm in hohe Regale zu platzieren, setzt nicht nur Geschick voraus. Entsprechend umfassend ist die Ausbildung zum Hubstaplerfahrer, dafür sollten gewissen Voraussetzungen erfüllt werden:
• Eine der Grundbedingungen ist das Verständnis der physikalischen Gesetzmäßigkeiten, Schwer- und Fliehkräfte, Beschleunigung von Masse etc.
• körperliche Beweglichkeit, schnelles Reaktionsvermögen, gutes Sehen und angemessenes Hörvermögen werden vorausgesetzt,
• das vollendete 18. Lebensjahr ist Voraussetzung, um nach Abschluss des Kurses für den Staplerschein, zur Prüfung zugelassen zu werden.
Unhandliche Güter – mit Feingefühl bewegt
Vertrauenerweckend wirkt es nicht, wenn sich die klein bemessenen, schwergewichtigen Hubstapler durch die engen Regalreihen zwängen und dabei noch Lasten auf Paletten in die Hochregale befördern. Wenn diese Arbeitsgeräte wieselflink LKWs an schmalen Rampen ent- oder beladen. So manche Situation wirkt grenzwertig und unfallträchtig und die offiziellen Unfallstatistiken bestätigen das hohe Unfallrisiko der Hubstaplerfahrer.
Fahren ohne Staplerschein
Ohne Staplerschein zu fahren, ist für den Fahrer ein nicht abschätzbares Risiko. Die Unfallzahlen und die Untersuchungen dazu besagen, fast zwei Drittel der Staplerfahrer-Unfälle werden durch mangelhaft geschulte Fahrer verursacht. Der dabei entstehenden Personen- und Sachschaden kann schnell zum riesigen Problemfall werden, kann sich die Fahrt ohne Staplerschein für den Betroffenen unberechenbar zu einem finanziellen Risiko auswachsen. Wird ohne Staplerschein gefahren und liegt keine innerbetriebliche schriftliche Beauftragung vor, kommt weder die Haftpflichtversicherung noch die AUVA für den angerichteten Schaden auf. Der Hubstaplerfahrer wird buchstäblich von einer Kostenlawine überrollt.