Die Fachkenntnisnachweis-Verordnung und der Staplerschein – kein Buch mit sieben Siegeln

Die Fachkenntnisnachweis-Verordnung und der Staplerschein – kein Buch mit sieben Siegeln

 

Der Geltungsbereich der FK-VO im Zusammenhang mit der Beschäftigung der Arbeitnehmer/innen mit Fachkenntnissen

  • 1. Diese Verordnung gilt für die Beschäftigung von Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen in Arbeitsstätten, auf Baustellen oder an auswärtigen Arbeitsstellen im Sinn des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG).

 

  • 2. Mit nachfolgenden Arbeiten dürfen Arbeitgeber/innen nur Arbeitnehmer/innen beschäftigen, die die entsprechenden Fachkenntnisse durch ein Zeugnis gemäß § 4 nachweisen:
  1. Durchführung folgender Arbeiten mit besonderen Gefahren:
  2. b) Führen von Hubstaplern (§ 2 Abs. 9 AM-VO)

 

Konsequenz aus obiger Verordnung – der Staplerschein ist zwingend notwendig, ohne Prüfung für den Staplerschein geht nichts.

 

Fachkenntnisnachweis für Hubstapler

Die Verordnung über den Nachweis der Fachkenntnisse BGBl. II Nr. 13/2007 § 2 regelt, dass Arbeitnehmer für das Führen von Hubstaplern einen Fachkenntnisnachweis erbringen müssen. Im allgemeinen Sprachgebrauch auch Staplerschein genannt. Der Anhang 2 legt die Mindeststundenzahl der Schulung fest. Der Gesetzgeber bleibt dabei mit 20,5 Stunden am unteren Limit. Die vorgeschriebene Ausbildung schreibt die Vermittlung theoretischer Kenntnisse vor und einen Praxisteil von 1 Stunde. Da im Ausbildungsplan 2 Stunden als frei gestaltbar festgelegt sind, bietet es sich besonders für ungeübte Fahrer an, diese zu Übungszwecken zu verwenden.             Quelle – https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20005222

 

Lehrinhalte für den Staplerschein

Welche Inhalte die Mindest-Ausbildung der Gabelstapler Kurs umfasst, ist exakt festgehalten. Es werden wichtige Kenntnisse zur Nutzung und Pflege von Hubstaplern vermittelt.

 

Grundbegriffe der Elektrotechnik und der Mechanik, (4 U-Std.) – Funktionen eines Hubstaplers u. dessen mechanischer und elektrischer Ausrüstung, (4 U-Std.) – Rechtliche Bedingungen wie Arbeitnehmer-Schutzvorschriften, (4 U-Std.) – Kenntnisse über Betrieb und Wartung, (3,5 U-Std.) – Sicherheitseinrichtungen des Hubstaplers, (2 U-Std.) – zur freien Verfügung, (2 U-Std.) – Praxis (1 U-Std.)

 

Welche Hubstaplertypen darf man mit dem Staplerschein fahren?

Besitzer von einem Staplerschein dürfen die verschiedenen Arten und Ausführungen von Flurförderzeugen fahren. Zu diesen gehören dann unter anderem die genannten Stapler, aber auch Zugmaschinen für den Transport von Hubwagen oder eben diese Hubwagen. Voraussetzung ist allerdings die notwendige Unterweisung für den zu fahrenden Staplertypen. Für jeden Staplerfahrer stellt damit die Unterweisung die erforderliche betriebliche Ausbildung dar, die ebenso wie der Besitz eines Staplerscheins Voraussetzung für die anschließende Beauftragung durch den Arbeitgeber ist.

1,5- bis 2-fache der zulässigen Last, also bis zu 2 x 2 t = 4 t.

 

Die Hublasten liegen zwischen einer und acht Tonnen. Hubhöhen bis zu sechs Meter sind normal. Es sind jedoch auch weit größere Fahrzeuge erhältlich; die Tragkraft von Gabelstaplern kann je nach Größe und Gewicht über 72 Tonnen betragen, das Eigengewicht dieser Giganten über 90 Tonnen.

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Häufigkeit der Unterweisung

Eine Unterweisung muss mindestens einmal pro Jahr erneuert werden, bei besonderen Vorkommnissen (etwa nach einem Unfall, Beinaheunfall oder bei offensichtlichem Fehlverhalten) kann auch eine zusätzliche Unterweisung durch den Vorgesetzten angeordnet und durchgeführt werden.

 

Durchführung der Unterweisung

Grundsätzlich muss eine Unterweisung durch den Unternehmer oder einen von ihm bestimmten Stellvertreter erfolgen. Ist eine Sicherheitsfachkraft benannt, sollte diese dem Unterweisenden beratend oder unterstützend zur Seite stehen, auch der Betriebsarzt kann sein Wissen einbringen.

 

Anforderungen zum Führen eines Staplers (§ 2 Abs. 9 AM-VO)

Um Flurförderfahrzeuge (Hubstapler) mit Fahrersitz ordnungsgemäß zu bewegen, benötigt man den Staplerschein plus Fahrbewilligung und eine innerbetriebliche Betriebsanweisung!

1,5- bis 2-fache der zulässigen Last, also bis zu 2 x 2 t = 4 t.

 

Die Hublasten liegen zwischen einer und acht Tonnen. Hubhöhen bis zu sechs Meter sind normal. Es sind jedoch auch weit größere Fahrzeuge erhältlich; die Tragkraft von Gabelstaplern kann je nach Größe und Gewicht über 72 Tonnen betragen, das Eigengewicht dieser Giganten über 90 Tonnen.

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Fahrbewilligung

Mit dem Führen eines selbstfahrenden Arbeitsmittels dürfen nur Personen beschäftigt werden, die über eine Fahrbewilligung im Sinne des § 33 AM-VO verfügen und besonders unterwiesen wurden. Bei Einsatz von betriebsfremden Arbeitnehmern muss zusätzlich zur Fahrbewilligung des Arbeitgebers auch eine Fahrbewilligung des für die Arbeitsstätte verantwortlichen Arbeitgebers vorhanden sein.

 

Die Hublasten liegen zwischen einer und acht Tonnen. Hubhöhen bis zu sechs Meter sind normal. Es sind jedoch auch weit größere Fahrzeuge erhältlich; die Tragkraft von Gabelstaplern kann je nach Größe und Gewicht über 72 Tonnen betragen, das Eigengewicht dieser Giganten über 90 Tonnen.

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Betriebsanweisung

Die Verpflichtung zur Erstellung von Betriebsanweisungen ist in § 23 (2) Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) „Selbstfahrende Arbeitsmittel, Ladevorrichtungen“ geregelt.

 

„Für die Benutzung von selbstfahrenden Arbeitsmitteln sind unter Berücksichtigung der betrieblichen Gegebenheiten schriftliche Betriebsanweisungen zu erstellen. Für die Einhaltung der Betriebsanweisungen ist zu sorgen. Durch diese Betriebsanweisungen sind die notwendigen Maßnahmen im Sinne des Abs. 1(Hinweis: Abs. 1 fordert die sichere Abwicklung des innerbetrieblichen Verkehrs) festzulegen, insbesondere Sicherheits- und Verkehrsregeln.

  • für das Aufnehmen, die Sicherung, den Transport und das Absetzen von Lasten,
  • für das Be- und Entladen des Arbeitsmittels,
  • gegebenenfalls für den Transport von Personen
  • gegen die Inbetriebnahme des Arbeitsmittels durch Unbefugte,

für den Fahrbetrieb,

  • für die In- und Außerbetriebnahme“

Weiters müssen nach § 8 der AM-VO selbstfahrende Arbeitsmittel nur verwendet werden, wenn die wiederkehrenden Prüfungen durchgeführt wurden. Besteht eine Prüfpflicht nach dem Kraftfahrgesetz (KFG), so gilt diese.

 

Unterweisungen

Unterweisungen müssen vor dem erstmaligen Einsatz, in regelmäßigen Abständen sowie nach Unfällen und Beinaheunfällen nachweislich durchgeführt werden. Wichtige Punkte zur Unterweisung finden Sie u. a. in

  • den Evaluierungsunterlagen,
  • der Betriebsanleitung des Herstellers,
  • den Betriebsanweisungen der Firma.

Die Bedienungsperson muss in die Funktionsweise und Handhabung des Staplers sowie in die sichere Arbeitsweise eingeschult werden. Diese Schulung kann durch geeignete fachkundige Personen des eigenen Betriebes oder durch den Hersteller erfolgen.

 

Unwichtig ist sie nicht,

die Frage – wie schwer ist ein Gabelstapler? Nur mit einer exakten Antwort tut man sich schwer.

Genereller Hinweis: In der Regel wiegt ein Gabelstapler mit einer zulässigen Traglast von bis zu 2 t etwa das 1,5- bis 2-fache der zulässigen Last, also bis zu 2 x 2 t = 4 t.

 

Die Hublasten liegen zwischen einer und acht Tonnen. Hubhöhen bis zu sechs Meter sind normal. Es sind jedoch auch weit größere Fahrzeuge erhältlich; die Tragkraft von Gabelstaplern kann je nach Größe und Gewicht über 72 Tonnen betragen, das Eigengewicht dieser Giganten über 90 Tonnen.

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Die Logistik, der Hubstapler mit Schein und Aufgabenbereiche

Die Logistik, der Hubstapler mit Schein und Aufgabenbereiche

 

Logistik ist für die moderne Wirtschaft unerlässlich. Die Logistikbranche besteht zu einem großen Teil aus Spediteuren und Lagereien sowie Verkehrsunternehmen und wurde durch die Verteilung von Produktionen auf zahlreiche Standorte seit Ende des 20. Jahrhunderts immer bedeutender.

Insbesondere in der Automobil-, Luft- und Raumfahrzeugfertigung übernehmen Logistiker zunehmend ausgelagerte Fertigungsstufen von Baugruppen. Besonderheit dabei ist meist die Anlieferung an der Produktionsstraße nicht nur „just-in-time“, sondern für flexible Fertigungen auch „just-in-sequence“.

 

Gabel- oder Hubstapler

Gabel- oder Hubstapler sind bullenstarke, wieselflinke, wendige Flurförderzeuge und dienen dem innerbetrieblichen Warenumschlag und Transport. Sie verfügen über einen eigenen Antrieb und ein Hubgerüst, um Stapel zu bilden oder Lagerregale zu bedienen oder Lasten von A nach B zu transportieren.

Gebräuchliche Hublasten liegen zwischen einer und acht Tonnen. Hubhöhen bis zu sechs Meter sind durchaus üblich.

 

Voraussetzungen für das Bedienen von Hubstaplern

Für das Führen eines Hubstaplers ist der Staplerschein erforderlich. Es dürfen im Unternehmen nur Arbeitnehmer mit dem Betätigen eines Hubstaplers beauftragt werden, die ein solches Zeugnis vorweisen können. Generell dürfen Heranwachsende keine selbstfahrenden Arbeitsmittel bedienen, bis sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Für das Fahren eines Hubstaplers im innerbetrieblichen Bereich wird kein Führerschein nach dem Führerscheingesetz vorausgesetzt.

 

Hubstapler auf öffentlichen Verkehrsflächen und Straßen

Werden mit einem Hubstapler öffentliche Verkehrsflächen befahren, so treten das Kraftfahrgesetz und das Führerscheingesetz in Kraft. Demnach wird für Stapler bis 3,5 t ein Führerschein der Klasse B und für Stapler über 3,5 t ein Führerschein der Klasse C oder F verlangt, wenn öffentliche Verkehrsflächen mit dem Arbeitsmittel befahren werden. Der Hubstapler muss in diesem Fall auch über technische Ausstattungen verfügen, die die Verkehrstauglichkeit garantieren. Dazu gehören zum Beispiel Hupe, Blinker, Abblendlicht, Bremslicht usw.

 

Fachkenntnisnachweis für Hubstapler (Staplerschein)

Beschäftigung der Arbeitnehmer/innen mit Fachkenntnissen – mit nachfolgenden Arbeiten dürfen Arbeitgeber/innen nur Arbeitnehmer/innen beschäftigen, die die entsprechenden Fachkenntnisse durch ein Zeugnis gemäß § 4 nachweisen:

Führen von Hubstaplern (§ 2 Abs. 9 AM-VO), folglich ist ein Staplerschein zwingend notwendig.

 

Zur Sicherheit

Für Flurförderfahrzeuge (Hubstapler) mit Fahrersitz benötigt man den Staplerschein plus Fahrbewilligung und eine innerbetriebliche Betriebsanweisung!

 

Fahrbewilligung

Mit dem Führen eines selbstfahrenden Arbeitsmittels dürfen nur Personen beschäftigt werden, die über eine Fahrbewilligung im Sinne des § 33 AM-VO verfügen und besonders unterwiesen wurden. Bei Einsatz von betriebsfremden Arbeitnehmern muss zusätzlich zur Fahrbewilligung des Arbeitgebers auch eine Fahrbewilligung des für die Arbeitsstätte verantwortlichen Arbeitgebers vorhanden sein.

 

Betriebsanweisung

Die Verpflichtung zur Erstellung von Betriebsanweisungen ist in § 23 (2) Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) „Selbstfahrende Arbeitsmittel, Ladevorrichtungen“ geregelt.

 

„Für die Benutzung von selbstfahrenden Arbeitsmitteln sind unter Berücksichtigung der betrieblichen Gegebenheiten schriftliche Betriebsanweisungen zu erstellen. Für die Einhaltung der Betriebsanweisungen ist zu sorgen. Durch diese Betriebsanweisungen sind die notwendigen Maßnahmen im Sinne des Abs. 1(Hinweis: Abs. 1 fordert die sichere Abwicklung des innerbetrieblichen Verkehrs) festzulegen, insbesondere Sicherheits- und Verkehrsregeln.

  • für das Aufnehmen, die Sicherung, den Transport und das Absetzen von Lasten,
  • für das Be- und Entladen des Arbeitsmittels,
  • gegebenenfalls für den Transport von Personen
  • gegen die Inbetriebnahme des Arbeitsmittels durch Unbefugte,

für den Fahrbetrieb,

  • für die In- und Außerbetriebnahme“

Weiters müssen nach § 8 der AM-VO selbstfahrende Arbeitsmittel nur verwendet werden, wenn die wiederkehrenden Prüfungen durchgeführt wurden. Besteht eine Prüfpflicht nach dem Kraftfahrgesetz (KFG), so gilt diese.

 

Mehr dazu unter:

Betriebsanweisung_STAPLER

 

Unterweisungen

Unterweisungen müssen vor dem erstmaligen Einsatz, in regelmäßigen Abständen sowie nach Unfällen und Beinaheunfällen nachweislich durchgeführt werden. Wichtige Punkte zur Unterweisung finden Sie u. a. in

  • den Evaluierungsunterlagen,
  • der Betriebsanleitung des Herstellers,
  • den Betriebsanweisungen der Firma.

Die Bedienungsperson muss in die Funktionsweise und Handhabung des Staplers sowie in die sichere Arbeitsweise eingeschult werden. Diese Schulung kann durch geeignete fachkundige Personen des eigenen Betriebes oder durch den Hersteller erfolgen.

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Fahrbewilligung

Fahrbewilligung

ArbeitnehmerInnen dürfen selbstfahrende Arbeitsmittel nur nach vorheriger ausdrücklicher Fahrbewilligung seitens des/der ArbeitgebersIn lenken (anderen ArbeitnehmerInnen ist die Verwendung dieser Arbeitsmittel zu verbieten).

  • Die Fahrbewilligung kann mündlich oder schriftlich erfolgen.
  • Die Fahrbewilligung darf erst nach einer auf das betreffende Arbeitsmittel abgestimmten besonderen Unterweisung der ArbeitnehmerInnen erteilt werden.
  • Die Unterweisung hat die Inhalte der innerbetrieblichen Betriebsanweisung nach § 23 Abs. 2 AM-VO zu umfassen.
  • Ungeeigneten ArbeitnehmerInnen ist die Fahrbewilligung wieder zu entziehen.
  • Betriebsfremde ArbeitnehmerInnen benötigen auch eine Fahrbewilligung des/der für die fremde Arbeitsstätte verantwortlichen ArbeitgebersIn, wenn diese ein Arbeitsmittel des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin der fremden Arbeitsstätte verwenden.

Fahrbewilligungen sind erforderlich in Arbeitsstätten, auf Baustellen und auf auswärtigen Arbeitsstellen, auf denen die StVO nicht gilt.

§ 23 AM-VO
§ 33 AM-VO

Letzte Änderung am: 05.02.2016

Unterseiten zu diesem ThemaFurther Information

Quelle: https://www.arbeitsinspektion.gv.at/inspektorat/Maschinen_Werkzeuge/selbstfahrende_Arbeitsmittel/


Stapler im Unternehmen

Stapler im Unternehmen – welche Voraussetzungen und Haftungsbestimmungen zu beachten sind

Von der Möbel-Fertigungshalle, über einen Lagerbetrieb, bis zum Getränkemarkt. Die Einsatzbereiche sind different, in denen Stapler die alltägliche Arbeit modernisieren und das Arbeitstempo erhöhen. Das Führen eines Staplers im Unternehmen unterliegt speziellen Vorschriften. Besonders bei der Haftung oder dem Fahren eines Hubstaplers ohne den entsprechenden Schein und einem anschließenden Unfall gilt es, die Rechtslage zu kennen.

Das Arbeitsmittel „Hubstapler“

Bevor die einzelnen Voraussetzungen für die Verwendung von Hubstaplern im Unternehmen erläutert werden, soll der Begriff „Hubstapler“ zunächst geklärt werden.
Grundsätzlich ist ein Hubstapler ein selbstfahrendes Arbeitsmittel, das mithilfe von einer Plattform, Gabeln oder ähnlichem Lastobjekte anheben und übereinanderstapeln kann. Eine notwendige Voraussetzung für Hubstapler ist jedoch, dass sie über einen Hubmast verfügen müssen. قوانين لعبة القمار Ein Radlader, der ebenfalls Lasten bewegen und stapeln kann, zählt nicht zu den Hubstaplern. Auch Teleskoplader sind keine Hubstapler.

Voraussetzungen für das Fahren von Staplern

Für das Führen eines Hubstaplers ist ein spezieller Staplerschein erforderlich. Es dürfen im Unternehmen nur Arbeitnehmer mit dem Betätigen eines Hubstaplers beauftragt werden, die ein solches Zeugnis vorweisen können. Grundsätzlich dürfen Heranwachsende keine selbstfahrenden Arbeitsmittel bedienen, bis sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Für das Fahren eines Hubstaplers im innerbetrieblichen Bereich wird kein Führerschein nach dem Führerscheingesetz vorausgesetzt.
Das Führen eines Teleskopladers kann je nach Arbeitsmittelart und Verwendungszweck einen Fachkundennachweis verlangen. Treten bei der Verwendung eines Teleskopladers ähnliche Gefahren wie beim Fahren eines Hubladers auf, so ist auch beim Führen des Teleskopstaplers der Fachkenntnisnachweis in Form eines Staplerscheins notwendig. Besagte Gefahren entstehen durch die Staplerarbeit in schmalen und unübersichtlichen Bereichen oder potenziell schnelles Kippen des Arbeitsmittels aufgrund der schmalen Bauweise und dem hochgelegenen Schwerpunkt. Durch die typischen Baueigenschaften eines Teleskopladers treten diese Gefahren jedoch nur selten auf und ein Staplerschein ist entsprechend nicht notwendig.
Übersteigt die Tragfähigkeit des Teleskopstaplers 50 kN oder es besteht ein Lastmoment von mehr als 100 kNm, dann ist ein Kranschein für das Führen des Fahrzeugs vonnöten.

Ausnahmen

In zwei Ausnahmefällen ist für das Betreiben eines Hubstaplers durch Arbeitnehmer kein Staplerschein erforderlich. Beim horizontalen Transport von Lasten auf Höhe der Radbasis, wie zum Beispiel bei Portalstaplern, oder bei der Bedienung eines deichselgeführten Hubstaplers, kann dies ohne das entsprechende Zeugnis geschehen.
Einzelunternehmer und Geschäftsführer mit einer mindestens 25%igen Beteiligung am Unternehmen mit einer Sperrminorität fallen laut Arbeitsschutzgesetz nicht unter die Kategorie des Arbeitnehmers. Daher ist für diese Personen beim Führen eines Hubstaplers der Staplerschein nicht relevant aber sehr  sinnvoll.

Fahrbewilligung für den innerbetrieblichen Bereich

Zum Besitz eines Staplerscheins kommt für den Arbeitnehmer eine Fahrbewilligung hinzu, die nötig ist, um einen Hubstapler zu betreiben. Diese Fahrbewilligung kann innerbetrieblich sein. Sie muss durch den Arbeitgeber ausgestellt werden und setzt eine Einweisung des bewilligten Arbeitnehmers in den Umgang mit dem selbstfahrenden Arbeitsmittel voraus.
Die Fahrbewilligung muss für jedes selbstfahrende Arbeitsmittel und für Kräne erteilt werden. Sie gilt damit nicht nur für Hubstapler, sondern unter anderem auch für Portalstapler, deichselgeführte Stapler und Teleskoplader.

Sicherheitsprüfungen

Für Hubstapler ist eine kalenderjährlich wiederholte Prüfung verordnet, um verschleißgefährdete und für die Bediensicherheit verantwortliche Bauteile zu kontrollieren. Der maximale Zeitabstand für zwei Prüfungen beträgt 15 Monate. Für eine solche Prüfung zuständig sind Fachkundige, wie zum Beispiel technische Büros dieses Fachgebiets beziehungsweise Ingenieurbüros, dafür zugelassene Prüfstellen nach Gewerbeordnung, Inspektionsstellen für Hebeanlagen oder entsprechende Techniker. Weitere Prüfbestimmungen bestehen nur für Hubstapler mit Korbvorrichtungen zum Heben von Personen. بوكر حقيقي Zusätzliche Prüfungen des Staplers fallen dann an, wenn Ereignisse vorgefallen sind, die sich auf die Sicherheit des Arbeitsmittels ausgewirkt haben können.

Hubstapler auf öffentlichen Straßen

Werden mit einem Hubstapler öffentliche Verkehrsflächen befahren, so treten das Kraftfahrgesetz und das Führerscheingesetz in Kraft. Demnach wird für Stapler bis 3,5 t ein Führerschein der Klasse B und für Stapler über 3,5 t ein Führerschein der Klasse C oder F verlangt, wenn öffentliche Verkehrsflächen mit dem Arbeitsmittel befahren werden. Der Hubstapler muss in diesem Fall auch über technische Ausstattungen verfügen, die die Verkehrstauglichkeit garantieren. Dazu gehören zum Beispiel Blinker, Abblendlicht, Bremslicht usw.
Es gilt im öffentlichen als auch im innerbetrieblichen Verkehr, dass Hubstapler unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss nicht gefahren werden dürfen.
Laut der Straßenverkehrsordnung besteht weiterhin eine Winterreifenpflicht für den Hubstapler auf öffentlichen Verkehrsflächen, sowie die Kennzeichenpflicht nach dem Kraftfahrgesetz. Für das Ziehen von Anhängern sind die Herstellerangaben zum Stapler und die Bremsleistung zu beachten. Wichtig ist, dass die Last im öffentlichen Verkehr, als auch im innerbetrieblichen Verkehr gesichert ist. كيف تربح المال من الالعاب Dazu zählt auch die Lastsicherung auf der Palette. Bei Lastaufnahme oder Entladen der Last sind die Vorgaben nach § 62 der Straßenverkehrsordnung zu beachten.
Das Kraftfahrzeuggesetz und das Führerscheingesetz finden beim Befahren öffentlicher Straßenflächen in zwei Ausnahmefällen keine Anwendung. Erstens, wenn diese nur überquert werden, beziehungsweise der Stapler kurze oder gekennzeichnete Baustellenabschnitte befährt. Und zweitens, wenn der Stapler aufgrund seiner Bauart eine maximale Geschwindigkeit von 10 km/h erreichen kann und dies auch hinten am Stapler gekennzeichnet ist.