Die Fachkenntnisnachweis-Verordnung und der Staplerschein – kein Buch mit sieben Siegeln Der Geltungsbereich der FK-VO im Zusammenhang mit der Beschäftigung der Arbeitnehmer/innen mit Fachkenntnissen 1. Diese Verordnung gilt für die Beschäftigung von Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen in Arbeitsstätten, auf Baustellen oder an auswärtigen Arbeitsstellen im Sinn des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG). 2. Mit nachfolgenden Arbeiten dürfen Arbeitgeber/innen nur Weiterlesen
