Die Fachkenntnisnachweis-Verordnung und der Staplerschein – kein Buch mit sieben Siegeln

Die Fachkenntnisnachweis-Verordnung und der Staplerschein – kein Buch mit sieben Siegeln

 

Der Geltungsbereich der FK-VO im Zusammenhang mit der Beschäftigung der Arbeitnehmer/innen mit Fachkenntnissen

  • 1. Diese Verordnung gilt für die Beschäftigung von Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen in Arbeitsstätten, auf Baustellen oder an auswärtigen Arbeitsstellen im Sinn des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG).

 

  • 2. Mit nachfolgenden Arbeiten dürfen Arbeitgeber/innen nur Arbeitnehmer/innen beschäftigen, die die entsprechenden Fachkenntnisse durch ein Zeugnis gemäß § 4 nachweisen:
  1. Durchführung folgender Arbeiten mit besonderen Gefahren:
  2. b) Führen von Hubstaplern (§ 2 Abs. 9 AM-VO)

 

Konsequenz aus obiger Verordnung – der Staplerschein ist zwingend notwendig, ohne Prüfung für den Staplerschein geht nichts.

 

Fachkenntnisnachweis für Hubstapler

Die Verordnung über den Nachweis der Fachkenntnisse BGBl. II Nr. 13/2007 § 2 regelt, dass Arbeitnehmer für das Führen von Hubstaplern einen Fachkenntnisnachweis erbringen müssen. Im allgemeinen Sprachgebrauch auch Staplerschein genannt. Der Anhang 2 legt die Mindeststundenzahl der Schulung fest. Der Gesetzgeber bleibt dabei mit 20,5 Stunden am unteren Limit. Die vorgeschriebene Ausbildung schreibt die Vermittlung theoretischer Kenntnisse vor und einen Praxisteil von 1 Stunde. Da im Ausbildungsplan 2 Stunden als frei gestaltbar festgelegt sind, bietet es sich besonders für ungeübte Fahrer an, diese zu Übungszwecken zu verwenden.             Quelle – https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20005222

 

Lehrinhalte für den Staplerschein

Welche Inhalte die Mindest-Ausbildung der Gabelstapler Kurs umfasst, ist exakt festgehalten. Es werden wichtige Kenntnisse zur Nutzung und Pflege von Hubstaplern vermittelt.

 

Grundbegriffe der Elektrotechnik und der Mechanik, (4 U-Std.) – Funktionen eines Hubstaplers u. dessen mechanischer und elektrischer Ausrüstung, (4 U-Std.) – Rechtliche Bedingungen wie Arbeitnehmer-Schutzvorschriften, (4 U-Std.) – Kenntnisse über Betrieb und Wartung, (3,5 U-Std.) – Sicherheitseinrichtungen des Hubstaplers, (2 U-Std.) – zur freien Verfügung, (2 U-Std.) – Praxis (1 U-Std.)

 

Welche Hubstaplertypen darf man mit dem Staplerschein fahren?

Besitzer von einem Staplerschein dürfen die verschiedenen Arten und Ausführungen von Flurförderzeugen fahren. Zu diesen gehören dann unter anderem die genannten Stapler, aber auch Zugmaschinen für den Transport von Hubwagen oder eben diese Hubwagen. Voraussetzung ist allerdings die notwendige Unterweisung für den zu fahrenden Staplertypen. Für jeden Staplerfahrer stellt damit die Unterweisung die erforderliche betriebliche Ausbildung dar, die ebenso wie der Besitz eines Staplerscheins Voraussetzung für die anschließende Beauftragung durch den Arbeitgeber ist.

1,5- bis 2-fache der zulässigen Last, also bis zu 2 x 2 t = 4 t.

 

Die Hublasten liegen zwischen einer und acht Tonnen. Hubhöhen bis zu sechs Meter sind normal. Es sind jedoch auch weit größere Fahrzeuge erhältlich; die Tragkraft von Gabelstaplern kann je nach Größe und Gewicht über 72 Tonnen betragen, das Eigengewicht dieser Giganten über 90 Tonnen.

Staplerschein Österreich

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Häufigkeit der Unterweisung

Eine Unterweisung muss mindestens einmal pro Jahr erneuert werden, bei besonderen Vorkommnissen (etwa nach einem Unfall, Beinaheunfall oder bei offensichtlichem Fehlverhalten) kann auch eine zusätzliche Unterweisung durch den Vorgesetzten angeordnet und durchgeführt werden.

 

Durchführung der Unterweisung

Grundsätzlich muss eine Unterweisung durch den Unternehmer oder einen von ihm bestimmten Stellvertreter erfolgen. Ist eine Sicherheitsfachkraft benannt, sollte diese dem Unterweisenden beratend oder unterstützend zur Seite stehen, auch der Betriebsarzt kann sein Wissen einbringen.

 

Anforderungen zum Führen eines Staplers (§ 2 Abs. 9 AM-VO)

Um Flurförderfahrzeuge (Hubstapler) mit Fahrersitz ordnungsgemäß zu bewegen, benötigt man den Staplerschein plus Fahrbewilligung und eine innerbetriebliche Betriebsanweisung!

1,5- bis 2-fache der zulässigen Last, also bis zu 2 x 2 t = 4 t.

 

Die Hublasten liegen zwischen einer und acht Tonnen. Hubhöhen bis zu sechs Meter sind normal. Es sind jedoch auch weit größere Fahrzeuge erhältlich; die Tragkraft von Gabelstaplern kann je nach Größe und Gewicht über 72 Tonnen betragen, das Eigengewicht dieser Giganten über 90 Tonnen.

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Fahrbewilligung

Mit dem Führen eines selbstfahrenden Arbeitsmittels dürfen nur Personen beschäftigt werden, die über eine Fahrbewilligung im Sinne des § 33 AM-VO verfügen und besonders unterwiesen wurden. Bei Einsatz von betriebsfremden Arbeitnehmern muss zusätzlich zur Fahrbewilligung des Arbeitgebers auch eine Fahrbewilligung des für die Arbeitsstätte verantwortlichen Arbeitgebers vorhanden sein.

 

Die Hublasten liegen zwischen einer und acht Tonnen. Hubhöhen bis zu sechs Meter sind normal. Es sind jedoch auch weit größere Fahrzeuge erhältlich; die Tragkraft von Gabelstaplern kann je nach Größe und Gewicht über 72 Tonnen betragen, das Eigengewicht dieser Giganten über 90 Tonnen.

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Betriebsanweisung

Die Verpflichtung zur Erstellung von Betriebsanweisungen ist in § 23 (2) Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) „Selbstfahrende Arbeitsmittel, Ladevorrichtungen“ geregelt.

 

„Für die Benutzung von selbstfahrenden Arbeitsmitteln sind unter Berücksichtigung der betrieblichen Gegebenheiten schriftliche Betriebsanweisungen zu erstellen. Für die Einhaltung der Betriebsanweisungen ist zu sorgen. Durch diese Betriebsanweisungen sind die notwendigen Maßnahmen im Sinne des Abs. 1(Hinweis: Abs. 1 fordert die sichere Abwicklung des innerbetrieblichen Verkehrs) festzulegen, insbesondere Sicherheits- und Verkehrsregeln.

  • für das Aufnehmen, die Sicherung, den Transport und das Absetzen von Lasten,
  • für das Be- und Entladen des Arbeitsmittels,
  • gegebenenfalls für den Transport von Personen
  • gegen die Inbetriebnahme des Arbeitsmittels durch Unbefugte,

für den Fahrbetrieb,

  • für die In- und Außerbetriebnahme“

Weiters müssen nach § 8 der AM-VO selbstfahrende Arbeitsmittel nur verwendet werden, wenn die wiederkehrenden Prüfungen durchgeführt wurden. Besteht eine Prüfpflicht nach dem Kraftfahrgesetz (KFG), so gilt diese.

 

Unterweisungen

Unterweisungen müssen vor dem erstmaligen Einsatz, in regelmäßigen Abständen sowie nach Unfällen und Beinaheunfällen nachweislich durchgeführt werden. Wichtige Punkte zur Unterweisung finden Sie u. a. in

  • den Evaluierungsunterlagen,
  • der Betriebsanleitung des Herstellers,
  • den Betriebsanweisungen der Firma.

Die Bedienungsperson muss in die Funktionsweise und Handhabung des Staplers sowie in die sichere Arbeitsweise eingeschult werden. Diese Schulung kann durch geeignete fachkundige Personen des eigenen Betriebes oder durch den Hersteller erfolgen.

 

Unwichtig ist sie nicht,

die Frage – wie schwer ist ein Gabelstapler? Nur mit einer exakten Antwort tut man sich schwer.

Genereller Hinweis: In der Regel wiegt ein Gabelstapler mit einer zulässigen Traglast von bis zu 2 t etwa das 1,5- bis 2-fache der zulässigen Last, also bis zu 2 x 2 t = 4 t.

 

Die Hublasten liegen zwischen einer und acht Tonnen. Hubhöhen bis zu sechs Meter sind normal. Es sind jedoch auch weit größere Fahrzeuge erhältlich; die Tragkraft von Gabelstaplern kann je nach Größe und Gewicht über 72 Tonnen betragen, das Eigengewicht dieser Giganten über 90 Tonnen.

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