Staplerschein

Unfallrisiko Stapler – gewusst, wo und warum

Unfallrisiko – gewusst, wo und warum

Das Be- und Entladen von Fahrzeugen ist eine gefährliche Aufgabe – häufiger auch als gefährliche Nebentätigkeit beim Transportieren von Gütern für die Gruppe der Berufskraftfahrer bezeichnet. Jährlich verunglücken Fahrer und Ladepersonal tödlich oder ziehen sich schwere bis schwerste Verletzungen zu – durch Stürze vom Fahrzeug – angefahren oder überrollt beim Be- oder Entladen von anderen Fahrzeugen oder die Ladung war nicht ausreichend gesichert.

Der Versuch das Unfallrisiko einzugrenzen

  • Be- und Entladetätigkeiten dürfen nur von unterwiesenen Personen durchgeführt werden.
  • Geeignete Körperschutzmittel, wie Sicherheitsschuhe, Schutzhelm, Handschuhe und Warnweste sollten getragen werden.
  • Be- und Entladestellen müssen im öffentlichen Verkehrsbereich ausreichend gesichert sein.
  • Nur geeignete Lastaufnahmemittel, wie Greifer, Zangen, Gabelzinken verwenden.
  • Gabelstapler dürfen nur von Personen mit Staplerschein und Unterweisung nach Angaben des Herstellers eingesetzt werden.
  • Personen dürfen sich nie unter der schwebenden Last aufhalten.
  • Beim Befahren von Rampen ist bei Bedarf ein Einweiser einzusetzen.
  • Ladebordwände sind vorsichtig zu öffnen, dabei nur seitlich neben die Bordwand stehen.
  • Jederzeit ist auf eine ausreichende Ladungssicherung zu achten.
  • Unbefugten ist der Aufenthalt im Gefahrenbereich der Ladestelle untersagt.

Prägnante Unfallschwerpunkte

  • Abstürze vom Fahrzeug – von der Ladefläche oder Ladebordwand und von der Rampe.

Der Fahrer muss sich – beim Be- und Entladen – immer wieder auf die Ladefläche seines    Fahrzeugs begeben – muss das Be- und Entladen überwachen – muss die Ladung kontrollieren   und sichern – muss zum Schluss das Schließen des Fahrzeugs vornehmen.

Wenn Aufstiegshilfen vorhanden sind, sind diese meist schlecht angeordnet oder in einem fragwürdigen Zustand. Die Fahrer behelfen sich mit absolut ungeeigneten Gegenständen, wenn es sein muss auch mit der Anhängerkupplung. Doch das alles sind keine Aufstiegshilfen, es sind eher Unglücksfallen, die leicht zu schwereren Stürzen führen.

  • angefahren- / überrollt werden vom zurücksetzenden Lkw, durch Fahrzeuge Dritter (Lkw oder Pkw) auch durch Gabelstapler usw.

Der zweite Gefährdungspunkt umfasst mögliche Schädigungen durch Angefahren- bzw. Überrollt werden. Ein typischer Vorgang – das zu be- oder zu entladene Fahrzeug fährt rückwärts an die Rampe. Die Heckentladung stellt aufgrund ihrer Häufigkeit einen Schwerpunkt der Unfallhäufigkeit dar. Das Anstellen des Fahrzeugs an die Rampe birgt die Gefahren in sich, besonders dann, wenn es sich um unbekanntes Terrain handelt. ArbeiterInnen, die beim Anstellen oder Ausrichten behilflich sein wollen, setzen sich unbewusst der Gefahr des Über- bzw. Angefahren-werdens aus. Schnell kann diese Person, die sich hinter dem Fahrzeug aufhält, zwischen der Rampe und dem Fahrzeug eingequetscht werden. Zu dieser Dramatik gesellen sich auch noch die eingesetzten Hubstapler, die wieselflink die Transportwege kreuzen und dadurch zu einer Unfallquelle werden können.

Die Gefährdung durch umstürzende oder herabfallende Ladung bilden den dritten Unfallschwerpunkt, hierbei fällt die Ladung direkt vom Fahrzeug, von der Ladebordwand bzw. von den Gabeln des Staplers oder wird am Boden durch Anfahren umgestoßen.

  • herabfallende / umstürzende Ladung von der Ladefläche, von der Rampe oder von den Gabeln des Gabelstaplers. Wenn die Ladung hinter den Klappen oder der Plane nicht ordentlich gesichert wurde, so kann sie beim Öffnen des Fahrzeugs herunterfallen.

Dies ist extrem gefährlich, da sich die Arbeitsperson beim Öffnen gezwungenermaßen im Gefahrenbereich aufhält. Für den Fahrer besonders kritisch wird es, wenn er das Fahrzeug beladen übernommen hat, muss er sich doch darauf verlassen können, dass die Ladung ordnungsgemäß gesichert wurde und keine Zeitbombe darstellt.

Der freie Fall eines Staplers

Zu obigen Unfall- Anmerkungen gesellen sich noch weitere, schwerwiegende Unfallmöglichkeiten zwischen den schwergewichtigen Staplern und den nicht immer stabilen Ladeflächen der Fahrzeuge.

Ungenügende Absprachen und Missverständnisse führen häufig zu Unfällen. Klären Sie als Betroffener sachliche Zuständigkeiten und notwendige Verantwortungen. Legen Sie schriftlich fest – wer zuständig ist für die Nutzung und Instandhaltung von Betriebsmitteln (Gabelstapler etc. – wer verfügt über die Weisungsbefugnisse – bzw. Kontrollbefugnis zur Ladungssicherung. Lassen Sie sich die exakte Be- bzw. Entladeposition für Ihr Fahrzeug zuweisen. Treffen Sie als Fahrer vor Ort klare und unmissverständliche Absprachen vor allem informieren Sie sich über betriebsspezifische Regelungen und Gegebenheiten.

Sicheres Abstellen

Maßnahmen zur Vermeidung des Wegrollens

  • Feststellbremsen betätigen. Das Abkuppeln der Vorratsleitung beim Anhänger reicht nicht aus!
  • Bei Gefälle sowohl am Zugfahrzeug als auch am Anhänger Unterlegkeile in Abrollrichtung anlegen (jedoch nicht an den Rädern von Lenk- oder Liftachsen).

Keile geben Sicherheit

  • Unterlegkeile nach beiden Richtungen anlegen, wenn die Ladefläche mit Gabelstaplern befahren wird.
  • Unbedingt den Zündschlüssel abziehen, wenn das Fahrzeug verlassen wird. So kann niemand das Fahrzeug unbefugt starten.

Luftgefederte Fahrzeuge

  • Besonderheiten sind bei luftgefederten Fahrzeugen zu beachten. In den Betriebsanleitungen der Fahrzeuge werden Hinweise über die Einstellung der Federungsanlagen während des Be- und Entladens gegeben, die stets eingehalten werden müssen.
  • Mit dem Steuergerät bzw. mit dem Drehschieber die Ladefläche auf Höhe der Rampe einstellen und falls notwendig – während des Be- und Entladevorganges – nachregulieren.
  • Darauf achten, dass rollfähige Ladegüter nicht durch einseitiges Heben bzw. Senken der Aufbauten in Bewegung gesetzt werden.
  • Vor Antritt jeder Fahrt die Luftfederungen von Lkw und Anhänger in Fahrstellung bringen.

Absturzgefahr zwischen Rampe und Fahrzeug

Bei luftgefederten Fahrzeugen kann sich der Fahrzeugaufbau beim Einfedern ein Stück nach vorn bewegen.

  • Um ein Abstürzen von Rampen, Ladebrücken oder Ladeflächen zu vermeiden, Fahrzeuge oder Ladebrücken nicht schräg an die Rampe anstellen!
  • Die Ladebrücken oder Überfahrlippen nicht zu knapp auf die Ladefläche auflegen.

Wechselbrücken

Beim Abstellen von Wechselbrücken muss besonders darauf geachtet werden:

  • Tragfähigkeit des Untergrundes (ggf. geeignete Unterlagen verwenden),
  • Schubkräfte beim Befahren mit Gabelstapler,
  • immer die Streben einsetzen,
  • die Wechselbrücke ggf. am Gebäude befestigen.
  • Die Stützbeine immer an der zur Quetsch- und Scherstelle abgewandten Seite fassen. Die Streben festhalten. Nie die Stützbeine herabfallen lassen.

Zusätzliche Sattelstützen

Sind die Sattelstützeinrichtungen nur für das Leergewicht des Sattelanhängers ausgelegt oder kann der Sattelanhänger durch das Be- und Entladen kippen, ist die Verwendung zusätzlicher, ausreichend bemessener Stützeinrichtungen vorn am Sattelanhänger erforderlich.

  • Verfahrbarer Unterstellbock zur Sicherung von Sattelaufliegern.

Starrdeichselanhänger

Starrdeichselanhänger mit den Stützeinrichtungen gegen Kippen in Längsrichtung – auch am Fahrzeugheck sichern!

Drehschemellenkung

Bei Anhängern mit Drehschemellenkung (Gelenkdeichselanhängern) besteht bei stark eingeschlagener Vorderachse Kippgefahr!

  • Anhänger nur mit gerade stehender Vorderachse abstellen!
  • Erforderlichenfalls den Drehschemel von Hand ausrichten.

Vorsicht!

Die Zuggabel kann bei unebenem Boden nach Lösen der Vorderachsbremse zur Seite ausschlagen! Die Hinterachse muss immer von der Feststellbremse gebremst sein.

Wichtig!

Immer daran denken, dass der Staplerfahrer durch Ladung und Hubmast eine erheblich eingeschränkte Sicht hat. Beachten, dass bei Ladevorgängen über die Fahrzeuglängsseiten die Gefahr besteht, dass Ladegüter beidseitig von der Ladefläche herunterfallen können.

Richtige Lastverteilung

Eine falsche Lastverteilung kann das Fahrverhalten des Fahrzeuges beeinträchtigen.

  • Einseitige Beladung vermeiden.
  • Fahrzeuge nur so beladen, dass die zulässigen Werte für

– Gesamtgewicht,

– Achslasten (Mindest- u. Maximallast),

– statische Stützlast (bei Starrdeichselanhängern) und

– Sattellast eingehalten werden.

Der Lastverteilungsplan (LVP) des Fahrzeuges sollte beachtet werden.

Ausbildungsleiter Mst. Martin Fuchshofer