Was darf mit dem Führerschein B gefahren werden?

Was darf mit dem Führerschein B gefahren werden?

 

Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Lenkberechtigung Klasse B

  • Ein Auto lenken darf, wer einen Führerschein der Klasse B hat.
  • Mindestalter: 17 Jahre für die vorgezogene Lenkberechtigung der Klasse B (Ausbildungsbeginn frühestens mit 15,5 Jahren)
  • 18 Jahre für den herkömmlichen B-Führerschein (Ausbildungsbeginn frühestens 6 Monate vorher)

 

Umfang der Lenkberechtigung Klasse B

Sie dürfen folgende Fahrzeuge mit der Klasse B lenken:

 

  • Kraftwagen mit nicht mehr als acht Plätzen für beförderte Personen außer dem Lenkerplatz und mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge (ab 21 Jahre nationale Bestimmung)
  • Krafträder der Klasse A1, wenn der Besitzer der Lenkberechtigung für die Klasse B
  • seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen im Besitz einer gültigen Lenkberechtigung für die Klasse B ist, sich nicht mehr in der Probezeit gemäß § 4 befindet, nachweist, eine praktische Ausbildung im Lenken von derartigen Krafträdern absolviert zu haben und
  • der Code 111 in den Führerschein eingetragen ist [nationale Bestimmung]
  • Ziehen eines leichten Anhängers (höchste zulässige Gesamtmasse von maximal 750 kg)
  • Ziehen eines schweren Anhängers (höchste zulässige Gesamtmasse von über 750 kg), wenn die höchste zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg nicht übersteigt
  • Ziehen eines schweren Anhängers (höchste zulässige Gesamtmasse von über 750 kg) bei einer höchsten zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 4.250 kg, sofern davor eine theoretische und praktische Ausbildung (keine Prüfung) im Ausmaß von insgesamt sieben Unterrichtseinheiten absolviert wurde (Code 96)
  • Kraftwagen, deren höchstzulässige Gesamtmasse mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 4.250 kg beträgt, sofern

 

  • sie elektrisch angetrieben werden,
  • sie für den Gütertransport eingesetzt werden,
  • mit diesem Kraftwagen keine Anhänger gezogen werden und
  • die Lenkerin/der Lenker eine zusätzliche Ausbildung im Ausmaß von fünf Unterrichtseinheiten absolviert hat und der Code 120 in den Führerschein eingetragen ist.

Diese Berechtigung gilt nur für den Verkehr in Österreich.

Achtung! Diese Regelungen gelten für alle EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.


 

entgeltliche Einschaltung von Kooperationspartner

 Weitere Infos und Fahrschulen unter:

Klick – hier – Mehr Infos -Führerschein (Auto) – Infos – Kosten und Ausbildung (fahrschulsuche.at)

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Quelle: oesterreich.gv.at – Die wichtigsten Infos zum Projekt im Überblick