Was muss vor der Benutzung des Gabelstaplers täglich erfolgen?

Was muss vor der Benutzung des Gabelstaplers täglich erfolgen?

Um die Betriebssicherheit eines Hubstaplers zu gewährleisten, ist der Staplerfahrer verpflichtet, vor der täglichen Arbeitsaufnahme eine Sicht- und Funktionsprüfung des Staplers durchzuführen. Erst wenn keine Mängel erkennbar sind, darf er den Stapler in Betrieb nehmen.

Der persönliche Check umfasst eine Sichtprüfung und eine Funktionsprüfung. Dabei werden die wesentlichen Komponenten in Augenschein genommen und getestet: Karosserie, Antrieb, Lenkung, Elektrik, Elektronik, Mechanik und Hydraulik, Fahrerkabine und Arbeitsplatz. Der Aufwand liegt bei wenigen Minuten, aber er hat sich mehr als bewährt. Einerseits vermeidet er maßgeblich den Betrieb eines defekten Staplers. Und andererseits trägt eine tägliche Prüfung dazu bei, eventuelle Verschleißerscheinungen frühzeitig zu erkennen und durch vorbeugende Instandhaltung teure Ausfälle des Flurförderzeugs zu verhindern.

Check-Liste als Dokument

Mit einer Check-Liste können die täglichen Prüfungen standardisiert werden, ohne zur Routine zu verkommen. Trägt der verantwortliche Fahrer dann noch die Staplernummer, seinen Namen, Datum und Uhrzeit ein, kann die Check-Liste auch als Dokument verwendet werden. 1xbet شرح موقع Alle Beteiligten profitieren von einem Mehr an Sicherheit.

Die täglichen Sichtprüfungen sind bestanden, wenn beispielsweise:

  • die Gabelzinken und Gabelträger keine erkennbaren Schäden haben, wenn sie nicht verbogen oder stark abgeschliffen sind, keine Risse aufweisen,
  • die Reifen nicht schadhaft sind und den erforderlichen Luftdruck haben,
  • die Pedale griffig sind,
  • das Fahrerschutzdach sicher befestigt und ohne erkennbare Schäden ist,
  • das Lastschutzgitter (wo erforderlich) vorhanden und sicher befestigt ist und
  • die Hydraulik keine Leckverluste aufweist.

Die täglichen Funktionsprüfungen sind bestanden, wenn beispielsweise:

  • die Betriebs- und die Feststellbremse funktionieren (das im Stand betätigte Pedal muss nach ca. 1/3 Weglänge einen spürbaren Widerstand aufweisen),
  • die Sicherung gegen unbefugtes Benutzen in Ordnung ist,
  • die Sicherung der Gabelzinken gegen Herausheben und Verschieben keine Mängel hat,
  • die Ketten ausreichend und gleichmäßig gespannt sind,
  • die Warneinrichtung funktioniert,
  • die Beleuchtung und das Bremslicht in Ordnung sind,
  • das Lenkungsspiel maximal zwei Finger breit ist,
  • die Fahrerrückhalteeinrichtungen in Ordnung und voll funktionsfähig sind,
  • die Sicherungseinrichtung der Anhängerkupplung wirksam ist und
  • die Hydraulik für Ausfahren des Hubgerüstes, Senken, Neigen sowie für Anbaugeräte in Ordnung ist.

Trotz des erheblich erscheinenden Umfanges können die täglichen Sicht- und Funktionsprüfungen in wenigen Minuten durchgeführt werden.

Stets gilt: Bei Mängeln nicht weiterfahren. Mängel sofort melden. Nie versuchen, die festgestellten Mängel selbst zu beheben.

Wartungs-, Instandsetzungs- und Änderungsarbeiten dürfen nur durch Fachpersonal erfolgen.

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Staplerschein Österreich

Wiederkehrende Prüfung

Folgende Arbeitsmittel sind mindestens einmal im Kalenderjahr, jedoch längstens im Abstand von 15 Monaten, einer wiederkehrenden Prüfung zu unterziehen:

Hubstapler sind mit Gabeln, Plattformen oder anderen Lastaufnahmemitteln ausgerüstete selbstfahrende Arbeitsmittel mit Hubmast, die dazu bestimmt sind, Lasten zu heben, sie an einen anderen Ort zu verbringen, dort abzusetzen oder zu stapeln oder in Regale einzubringen oder um sonstige Manipulationstätigkeiten mit Lasten unter Verwendung besonderer Zusatzgeräte durchzuführen. Hubstapler mit hubbewegtem Fahrersitz sind Hubstapler, die mit einem Fahrerplatz ausgerüstet sind, der mit dem Lastaufnahmemittel zum Einlagern von Lasten in Regale angehoben wird.

Diese jährliche wiederkehrende Prüfung umfasst den Zustand der Verschleißteile, die Einstellung und Funktionsprüfung sicherheitsrelevanter Bauteile. Diese Prüfungen dürfen akkreditierte Prüfstellen, Technische Büros einschlägiger Fachrichtung, Ziviltechniker oder sonstige geeignete fachkundige Personen durchführen.

Unabhängig davon ist der Stapler mindestens einmal jährlich, bei mehrschichtigem Einsatz auch häufiger, durch eine befähigte Person (Sachkundiger) zu prüfen. Diese Prüfung ist zu dokumentieren. Darüber hinaus hat sich bewährt, am Gabelstapler eine Prüfplakette anzubringen.

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die Beseitigung, der bei der Prüfung festgestellten Mängel im Prüfnachweis vermerkt wird.

www.staplerschein-oesterreich.at

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