Arbeitsunfälle – vermeidbare Katastrophen
Allgemeines
Der Gesetzgeber sieht nach einem Arbeitsunfall die besonderen Pflichten für Arbeitgeberrinnen/Arbeitgeber zur Nachbereitung der Unfallsituation. Eine fundierte Analyse des Unfallhergangs, der Ursachen ist dabei besonders wichtig. Die Anzahl der bei der täglichen Arbeit verletzten ist hoch, es ist daher von entscheidender Bedeutung dem Unfallrisiko die notwendige Aufmerksamkeit zu widmen.
Der Gesetzgeber sieht nach einem Arbeitsunfall besondere Pflichten für Arbeitgeber vor. Gemäß §4 Abs. 4 und 5 ASchG muss nach jedem Arbeitsunfall eine Überprüfung und eventuell eine Anpassung der Arbeitsplatzevaluierung erfolgen – bisher festgelegte Schutzmaßnahmen sind auf die Wirksamkeit zu überprüfen und wenn nötig anzupassen, damit eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen erzielt wird.
Europäische Union – Statistik
„Statistiken zeigen, dass pro Jahr fast 5.500 Menschen in der Europäischen Union bei der Arbeit ums Leben kommen und eine weit größere Zahl Verletzungen davonträgt. Neben dem damit verbundenen menschlichen Leid verursachen Arbeitsunfälle allein direkte Versicherungskosten in Höhe von schätzungsweise 20 Mrd. Euro, hinzu kommen 149 Millionen verloren gegangene Arbeitstage. Alle zahlen den Preis dafür: jeder Einzelne, die Unternehmen und die Gesellschaft. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, den Unfallrisiken die nötige Aufmerksamkeit zu widmen“.
Quelle: Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, 2002