wer einen Hubstapler bedient, benötigt den Staplerschein
Staplerschein Österreich
Dieser Staplerschein ist ein Muss –
wer einen Hubstapler bedient, benötigt den Staplerschein
Ohne Staplerschein – Hubstaplerführerausweis* – darf in Österreich kein selbstfahrender Hubstapler in Betrieb genommen werden.
Geltungsbereich
- 1. Diese Verordnung gilt für die Beschäftigung von Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen in Arbeitsstätten, auf Baustellen oder an auswärtigen Arbeitsstellen im Sinn des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG).
Beschäftigung der Arbeitnehmer/innen mit Fachkenntnissen
- 2. Mit nachfolgenden Arbeiten dürfen Arbeitgeber/innen nur Arbeitnehmer/innen beschäftigen, die die entsprechenden Fachkenntnisse durch ein Zeugnis gemäß § 4 nachweisen:
- 1. Durchführung folgender Arbeiten mit besonderen Gefahren:
- b) Führen von Hubstaplern (§ 2 Abs. 9 AM-VO)
Ausbildung
Der Gesetzgeber schreibt eine Ausbildung von mindesten 20,5 Unterrichtseinheiten (UE) in Theorie und Praxis vor. Zu Zeiten der Corona-Pandemie gilt der Schein als systemrelevant, bei den Logistik-Unternehmen herrscht Hochbetrieb und Fachpersonal für die Hubstapler ist begehrt.
Arbeitnehmern, die in der Logistik tätig werden wollen, sollten sich schnellstmöglich um einen Staplerschein bemühen. Gut darauf vorbereitet und ein gutes zertifiziertes Ausbildungsunternehmen an der Seite, kann der Fachkenntnisnachweis (Staplerschein) für Hubstapler inklusive Kurs in zwei bis drei Tagen gemacht werden. Dabei bieten sich für den Stapler-Kurs die Orte Wien, Brunn am Gebirge, Gössendorf und Neukirch bei Lambach (Wels) an. Nach erfolgreicher Prüfung wird der Staplerschein ausgestellt.
Irrtum inbegriffen
Es ist ein Irrglaube, dass zur Bedienung des Hubstaplers keine umfassende Ausbildung notwendig ist. Ein Pkw- oder Lkw-Führerschein beinhaltet keine Stapler-Fahrerlaubnis. Staplerführen hat seine ureigenen Gesetzmäßigkeiten. Anspruchsvoll die Lenkung über die Hinterräder, die bedingt ein gänzlich anderes Fahrverhalten, das sich entscheidend vom Führen eines Straßen-Fahrzeugs unterscheidet. Einen Stapler zu bedienen, bedeutet hohe Verantwortung für das Material, für sich und Dritte zu übernehmen.
Voraussetzungen
Rechtlich geregelt sind die Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um Stapler fahren zu dürfen. Nachstehend die Eigenschaften, die der Bediener von Gabelstaplern zwingend mitbringen muss:
- Mindestalter von 18 Jahren*
- Eignung und Ausbildung für das selbstständige Führen – der Befähigungsnachweis (Staplerschein),
- eine schriftliche oder mündliche Beauftragung des Unternehmens.
Quellen:
Zeugnisse zum Nachweis der Fachkenntnisse (Hubstaplerführerausweis)
- 11. (1) Ausbildungseinrichtungen dürfen Zeugnisse zum Nachweis der Fachkenntnisse nur ausstellen, wenn sie dazu gemäß § 14 ermächtigt wurden,
- nach Durchführung einer den §§ 5 bis 9 sowie dem Anhang 1 bis 6 jeweils entsprechenden Ausbildung und erfolgreicher Ablegung einer Prüfung gemäß § 10 oder
- aufgrund einer entsprechenden Ausbildung im Ausland gemäß § 12.
Zeugnis gemäß § 11 Abs. 1, Z 1 der Fachkenntnisnachweis-Verordnung (FK-V), BGB 1.II Nr. 13/2007, mit welchem die für das Führen von Hubstaplern notwendigen Fachkenntnisse im Sinn des § 6 Z 2 FK-V nachgewiesen werden.
Quelle:
Langtitel: Verordnung über den Nachweis der Fachkenntnisse (Fachkenntnisnachweis-Verordnung – FK-V)
StF: BGBl. II Nr. 13/2007 [CELEX-Nr.: 31989L0391, 32005L0036]
Nachweis der Fachkenntnisse (Sonderregelung)
(4) Entspricht beim Führen von motorisch betriebenen selbstfahrenden Arbeitsmitteln mit wechselbarer Zusatzausrüstung zum Einsatz als Kran oder als Hubstapler (Kran-Stapler-Kombinationsgeräte, Teleskoplader etc.) der durchzuführende Arbeitsvorgang:
- dem Führen von Kranen, ist der Nachweis der Fachkenntnisse für das Führen von Kranen erforderlich,
- dem Führen von Hubstaplern, ist der Nachweis der Fachkenntnisse für das Führen von Hubstaplern erforderlich.
Finanzierung der Ausbildung
Um die anfallenden Kosten dieser Ausbildung zu finanzieren, gibt es mehrere Möglichkeiten und Förderungen der öffentlichen Hand. Ist der Staplerführerschein für eine aktuell ausgeübte Tätigkeit notwendig, ist meist der Arbeitgeber bereit, die Teilnahmegebühren zu übernehmen. Ist es in Ihrem Interesse den Staplerschein als zusätzliche Qualifikation zu besitzen, können Sie sich natürlich auch privat anmelden. Der Besitz des Staplerscheins kann Ihre Jobchancen am Arbeitsmarkt verbessern, oder auch zur Erhaltung Ihres derzeitigen Jobs beitragen. Mit dem Hubstaplerschein sind Sie für ein Unternehmen wesentlich besser und flexibler einzusetzen. In vielen Unternehmen steht die Schulung schon seit einiger Zeit für Auszubildende auf dem Lehrplan. Wer die Qualifikation erst im Anschluss an die Berufsausbildung erwerben möchte, ist herzlich eingeladen zur Teilnahme.
Informieren Sie sich jetzt, wie Sie Ihre Chancen mit Weiterbildung und Fachkenntnisnachweisen verbessern. Als ‚Staplerschein-Ausbildung’ Anbieter für Graz und Umgebung sind wir einer der ersten, qualifizierten Ansprechpartner für Sie!
Förderungen
Wer seine Chancen im Beruf verbessern will, wird belohnt. Förderprogramme gewähren beachtliche Zuschüsse zu den Kosten der Weiterbildung. Die Förderung beträgt bis zu maximal 50 % der anrechenbaren Projektkosten.
WICHTIG!
Sie müssen Ihr Förderungsansuchen unbedingt stets VOR dem Beginn der Schulungsmaßnahme bei der Förderungsstelle einreichen. Nachträglich eingereichte Förderungsansuchen können aufgrund der Gesetzeslage NICHT berücksichtigt werden.
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