Stapler in Zeiten herrschender Pandemie
Die Pandemie hat Österreich fest in Griff, – das Coronavirus ist kaum in den Griff zu bekommen. Ausnahmslos leiden die Wirtschaft, die Unterrichtseinrichtungen, der Tourismus und auch Österreichs Bürger werden von Covid-19 und seinen Mutationen hart getroffen. Systemrelevante Einrichtungen wie Krankenhäuser, Bundesheer oder Hersteller medizinischer Versorgung kämpfen mit unzureichender Beschaffungsmöglichkeiten und hinlänglicher Logistik.
In der Logistik fehlt es an fachlich ausgebildeten, einsatzfähigen Mitarbeitern u. a. auch an gut ausgebildeten Staplerfahrern. Höchste Zeit für die unaufschiebbare Inangriffnahme einer Ausbildung zum Hubstaplerfahrer. In Zeiten der Pandemie schränkt die Regierung viele Bereiche der Bildung ein, lässt aber für die unaufschiebbare,
System aufrechterhaltende Kurse – auch Staplerkurse in kleine Gruppen – die Möglichkeit der Durchführung unter Auflagen zur Sicherheit der Kursteilnehmer offen. Im Kurs gilt die Regel: Abstand halten, Hygiene beachten und FFP 2-Maske (Mund-Nasen-Bedeckung) tragen.
Staplerschein Österreich (AC Nautik e.U) , der ermächtigter Ausbilder für den Staplerschein (Nachweis der Fachkenntnisse) * unterhält enge Kontakte zu den verantwortlichen Dienststellen in Verwaltung und medizinischer Versorgung. Kursanfragen hier.
Quelle:
* Nachweis der Fachkenntnisse (https://www.ris.bka.gv.at//GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20005222)
Der Nachweis der für die Durchführung von Arbeiten gemäß § 2 erforderlichen Fachkenntnisse im Sinn des § 62 Abs. 1 Z 2 i. V. m. Abs. 2 und 4 ASchG gilt als erbracht, wenn
- der erfolgreiche Abschluss einer Ausbildung, die die Voraussetzungen nach dieser Verordnung erfüllt, durch ein Zeugnis gemäß § 11 bestätigt wird.