Stapler Sicherheit – Sicherheit Stapler

Stapler Sicherheit – Sicherheit Stapler

 

Hubstapler sind wendig, reaktionsschnell und kompakt gebaut. Sie sind so konstruiert, dass sie selbst die Vorgaben enger Lagerstraßen erfüllen. Hier wird ihre Stärke zugleich zum großen Risiko für die Sicherheit. Der Gesetzgeber hat reagiert und schreibt vor, dass Arbeitgeber/innen nur Arbeitnehmer /innen mit dem Führen von Hubstaplern beauftragen dürfen, die die entsprechenden Fachkenntnisse durch ein Zeugnis gemäß § 4 nachweisen.

 

Wer den Schaden hat…

Es ist unerheblich, wie oft die Leistungen des Hubstaplers in Anspruch genommen werden, wer einen Hubstapler führt, muss den Staplerschein besitzen. Sollte jemand den Hubstapler ohne Staplerschein bewegen und er verursacht einen Unfall, wird es teuer für den Betrieb und unangenehm für den Verantwortlichen. Nicht nur, dass die Versicherung nicht zahlt, im Falle eines Personenschadens muss auch die zuständige Staatsanwaltschaft ermitteln.

 

Öffentlich oder vor Ort

Öffentlich: Die professionelle Problemlösung bringen die 2-3-tägigen öffentlichen Stapler-Kurse von Staplerschein-Österreich in Gössendorf, Brunn am Gebirge (Nähe Wien) und in Neukirchen bei Lambach (Wels).

Förderungen: Wer seine Chancen im Beruf verbessern will, wird belohnt. Förderprogramme gewähren beachtliche Zuschüsse zu den Kosten der Weiterbildung. Die Förderung beträgt bis zu maximal 50 % der anrechenbaren Projektkosten.

 

Vor Ort: Auf Wunsch führt Staplerschein-Österreich (österreichweit) auch zwei-tägige Stapler-Kurse für größere Gruppen vor Ort durch, benötigt werden ein Hubstapler, Seminarraum und ein Übungsplatz. Ab 25 Kurs-Teilnehmern kann eine Flatrate vereinbart werden. Die Teilnehmer können sich zusammensetzen aus Mitarbeitern oder Mitgliedern von der Gemeinde, Baumärkten, Feuerwehr, Bauhöfen, Betrieben im Umkreis usw.

 

Reagieren, bevor es eng wird

Der Staplerschein ist nicht nur eine wertvolle Zusatzqualifikation für Mitarbeiter, der Schein schützt den Arbeitgeber vor den unabsehbaren Folgen im Falle eines Unfalls mit dem Stapler. Der Gesetzgeber weiß um das Unfallrisiko der Hubstapler, hat aus diesem Grund die Arbeitgeber/Innen dazu verpflichtet, dass diese nur Arbeitnehmer mit entsprechendem Fachkenntnisnachweis zu Arbeiten mit dem Stapler beauftragen.