Staplerschein

Staplerschein

Staplerschein

Staplerschein – Berechtigung

 

Generell dürfen Arbeitgeber nur Arbeitnehmer (w/m) mit den Arbeiten am Hubstapler beauftragen, die durch ein Zeugnis entsprechende Fach- und Sachkenntnisse nachweisen.

Für das Führen eines Staplers notwendige Fach- und Sachkenntnisse müssen bei einer autorisierten Schulungseinrichtung erworben werden. Hier wird auch bei der erfolgreichen Kurs-Abschluss-Prüfung ein Zeugnis (Staplerschein) ausgestellt.

 

Wichtiger Hinweis:

Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen grundsätzlich keinen Hubstapler in Betrieb nehmen.

 

Richtlinien der EU für den Staplerschein

Gleichwertige Zeugnisse aus einem EU-Mitgliedstaat werden in Österreich anerkannt. Es wird ohne weitere Schulung/Prüfung ein Staplerschein durch eine autorisierte Schulungseinrichtung ausgestellt.

 

Der Staplerschein hat grundsätzlich keine begrenzte Gültigkeit, er ist also ein ganzes, langes Arbeitsleben lang gültig. Eine kleine Randbemerkung: Der Gesetzgeber empfiehlt, dass der tätige Arbeitnehmer mit Staplerschein an einer jährlichen innerbetrieblichen Unterweisung teilnehmen soll. Diese Unterweisung ist speziell auf den betrieblichen Umgang mit dem Hubstapler ausgerichtet und umfasst die innerbetriebliche Verkehrsreglung, die Sicherheitsauflagen und den Umgang mit dem Hubstapler auf dem Betriebsgelände.

 

Die innerbetriebliche Fahrgenehmigung

Unabhängig vom amtlichen Staplerschein benötigen Arbeitnehmer(w/m) zum Führen eines Hubstaplers vom Arbeitgeber eine innerbetriebliche Fahrbewilligung. Vor der Erteilung dieser Fahrbewilligung ist der betroffene Arbeitnehmer (w/m) gezielt im betrieblichen Umgang mit dem Hubstapler zu unterweisen. Die innerbetriebliche Fahrbewilligung sollte schriftlich erteilt werden. Vordrucke sind erhältlich beim zuständigen Unfallverhütungsdienst.

 

Befahren öffentlicher Verkehrsflächen

Grundsätzlich greifen beim Befahren öffentlicher Flächen die Rechtsvorschriften des KFG und des FSG – aber es gibt zwei Ausnahmen:

  • die öffentlichen Verkehrsflächen werden nur gequert, nur auf extrem kurzem Weg befahren oder fahren in gekennzeichneten Baustellen.
  • oder der Hubstapler hat Typengeschwindigkeit von weniger als 10 km/h und ist als solcher mit einer weißen Tafel ‚10 km‘ gekennzeichnet.