Staplerschein Graz
Wer in einem gewerblichen Betrieb das Führen von Hubstaplern oder ein anderes angetriebenes Flurförderzeug (z.B. Gabelstapler) durchführt, der benötigt eine Ausbildung und muss dann die Eignung in Form eines Staplerscheines nachweisen.
Gabelstapler sowie andere Fahrzeuge in dieser oder ähnlichen Ausführung dürfen nur von ausgebildeten Personen gefahren werden. Dabei ist es erforderlich, dass die Unterweisung individuell erfolgt und schriftlich festgehalten wird.
Eine Staplerschein – Ausbildung – Fahrschule unterteilt sich in eine praktische und theoretische Ausbildung. Der Lerninhalt ist hier hauptsächlich der Umgang mit Fronstaplern. Wenn jedoch in einem Unternehmen anderweitige Flurförderzeuge (Schubmaststapler oder Kommissionierstapler etc.) zum Einsatz kommen, muss hier für die betroffene Geräte- Art eine Zusatzausbildung absolviert werden.
Voraussetzung, Länge und Kosten
Was die Voraussetzungen zum Führen von Hubstaplern anbelangt, so muss das 18. Lebensjahr erreicht sein und die körperliche Eignung dafür muss vorhanden sind. Diese körperliche Eignung wird in der Regel durch eine ärztliche Untersuchung überprüft. Als Grundlage hierfür gibt es hier berufsgenossenschaftliche Bestimmungen.
Die Länge der Ausbildung ist vom Ausbildungsträger abhängig. Vom unabhängigen Stellen wird ein Umfang von 20 Unterrichtsstunden angegeben, um die dafür erforderliche Theorie sowie ausreichend parktische Erfahrung bei der Staplerschein – Ausbildung – Fahrschule sich anzueignen. Bei der hier erwähnten Länge handelt es sich um eine rechtlich nicht bindende Empfehlung, so dass auch Ausbildungsmaßnahmen angeboten werden, die wesentlich kürzer sind.
Die Kosten hängen vom entsprechenden Ausbildungsträger ab, welcher die Schulung und danach die Prüfung übernimmt und wie lange eine solche Schulung dauert. In der Regel liegen die Kosten zwischen 150 und 300 Euro. Bei bestimmten Voraussetzungen ist es auch möglich, dass diese Kosten für einen solchen Staplerschein von einem Bildungsträger in bestimmter Höhe und komplett übernommen werden. Auch kann es sein, dass der Arbeitgeber die Kosten erstattet oder dies auch komplett übernimmt, wenn dann eine solche Ausbildung eine der Grundvoraussetzungen ist, um einen Staplerschein Jobs in Graz auszuüben.
Das erforderliche Wissen und die Prüfung
Die Staplerführer benötigen ein breites Wissen über die physikalischen, technischen und teilweise auch rechtlichen Zusammenhänge. Dazu gehören die Kenntnisse über die Funktionsweise und den Aufbau von Staplern, die Verkehrsregeln sowie die Arbeitssicherheit und einige rechtliche Grundlagen. Ebenfalls ist ein Grundwissen zur Ausübung von einem Staplerschein Jobs in Graz im Umgang mit Lasten erforderlich. Dieses Wissen wird dann bei der theoretischen Schulung vermittelt und ist dann Gegenstand der theoretischen Prüfung.
Dabei besteht die Prüfung aus 2 Teilen. Der theoretische Teil wird (so wie bei der Führerscheinprüfung) mit standardisierten Multiple-Choice-Fragen durchgeführt. Die Dauer beträgt ungefähr 30-45 Minuten. Wenn dieser Teil dann erfolgreich absolviert ist, kommt die praktische Prüfung. Hier muss dann der Teilnehmer sein praktisches Können in Form von Durchführung von praxisnahen Übungen unter Beweis stellen. Dieser Teil dauert in der Regel 15 bis 20 Minuten.
Für den Erwerb von einem Staplerschein ist der PKW-Führerschein nicht vorgeschrieben oder relevant. Deshalb reicht ein Führerschein für einen PKW nicht aus, um damit einen Stapler fahren zu können.
Einen Stapler oder ein anderes Flurförderzeug dürfen nur qualifizierte und damit beauftrage Personen fahren. Wenn dies von Personen ohne Staplerschein durchgeführt wird, erfolgt keine Absicherung bei einem Unfall durch gesetzliches Versicherungen und wenn bei einem Unfall es zu selbst verursachten Personen- und Sachschäden kommt, müssen diese dann aus der eigenen Tasche bezahlt werden. Ebenso gibt es arbeitsrechtliche Konsequenzen (Kündigung oder Abmahnung).