Staplerschein-Österreich Es ist höchste Zeit – zupacken ist das Gebot der Stunde

Staplerschein-Österreich

Es ist höchste Zeit – zupacken ist das Gebot der Stunde

Nicht lange hin und her überlegen, die Zeit drängt auf klare Entscheidungen, auf in die Zukunft weisendes Handeln. Ein Staplerschein kann die Zukunft eines Arbeitnehmers sichern.

Ordnung ist das Zauberwort

In jedem Logistik-Lager herrscht systematische Ordnung, sie ist die Basis für einen reibungslosen Ablauf in der Logistik. Immer mehr Firmen verzichten auf größere Lagerhaltung im eigenen Betrieb, vertrauen auf stundengenaue An- und Auslieferung ihres Logistik-Unternehmens.

Im Stapler-Kurs von AC Nautik – Staplerschein-Österreich werden Ihnen alle Kenntnisse vermittelt, die Sie zum Führen von Hubstaplern benötigen. Es ist gleich, wo Sie Ihre Kenntnisse einsetzen wollen – ob als Mitarbeiter in Einzelhandels- und Großhandelsbetrieben, in Industrie- und Gewerbelagern und anderen Lagerstätten, Sie benötigen den Staplerschein. Der Staplerschein ist für Sie überall eine wertvolle Zusatzqualifikation – die immer gebraucht wird!

Praxis und Technik

Den Staplerführerschein erwerben bedeutet Auseinandersetzung mit den Themen: Fahren, Hydraulik und Technik.

Im Stapler-Kurs von Staplerschein-Österreich erlangen Sie gemäß – § 62 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes BGBl.  Nr. 450/1994 und der Fachkenntnisnachweis-Verordnung BGBl. II Nr. 13/2007 – alle notwendigen Fachkenntnisse für das Führen von Hubstaplern.

Die Ausbildung auf den Punkt gebracht

Bei der Zusammenstellung des Lehrinhaltes hat Staplerschein-Österreich auf absolute Praxisnähe, lehrreiche Ausstattung der einzelnen Module und arbeitsmarktnahe Ausbildungstermine Wert gelegt. Durch die zeitgerechte Festlegung der Termine ist es auch Schichtarbeitern möglich, den Hubstaplerschein auch nebenberuflich zu erwerben. Hier müssen keine wohlverdienten Urlaubstage für Kurstermine geopfert werden!

Anmerkungen:

Bei einem absehbaren negativem Prüfungsergebnis obliegt es dem Ausbildungsleiter, die Ausbildungszeit in angemessenem Ausmaß in Absprache mit dem Prüfungskandidaten zu verlängern. Dies kann auch im Rahmen von regulären zukünftigen Kursterminen erfolgen. Dem Teilnehmer entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten.

Die theoretische und praktische Prüfung 

Die theoretische Prüfung kann in einer vorhandenen Fremdsprache (Rumänisch, Kroatisch, Slowenisch, Ukrainisch, Ungarisch, Türkisch, Arabisch oder Englisch) schriftlich gemacht werden.

Die praktische Prüfung und der Unterricht

Sollte es bereits am Beginn des Kurses ersichtlich sein, dass die Deutschkenntnisse des Teilnehmers nicht ausreichend sind, um dem Unterricht zu folgen, hat der Ausbildungsleiter das Recht, die Kursanmeldung des Teilnehmers per sofort aufzukündigen oder einen Übersetzer in Absprache mit dem Kandidaten zu beauftragen. Sollte zum Zeitpunkt der Aufkündigung die Kursgebühr bereits entrichtet worden sein, erhält der Teilnehmer diese binnen 7 Tagen retourniert oder es wird ein Ersatztermin vereinbart.

Bei der mündlichen Prüfung und in den Unterrichtseinheiten ist “einfaches” Deutsch die Sprache. Hier sind sämtliche Sprachen, ausgenommen Deutsch, unzulässig.