Was ist ein Fahrauftrag / eine Fahrbewilligung?

Was ist ein Fahrauftrag / eine Fahrbewilligung?

 

Zu bestimmten Arbeiten, die mit einer besonderen Gefahr für die damit Beschäftigten oder für andere ArbeitnehmerInnen verbunden sind, dürfen nur ArbeitnehmerInnen herangezogen werden, die über einen Nachweis der erforderlichen Fachkenntnisse verfügen (Befähigungsausweis/Staplerschein). Zu diesen Tätigkeiten zählen auch:

 

  • das Führen von Hubstaplern, ausgenommen sind Hubstapler, die ihre Last ausschließlich innerhalb der Radbasis aufnehmen und befördern bzw. deichselgeführte Stapler.

 

Schriftlicher Fahrauftrag/Fahrbewilligung für Hubstaplerfahrer (rechtliche Grundlage)

Der Fahrauftrag für Staplerfahrer ist gesetzlich geregelt, es heißt:

Der Unternehmer darf mit dem selbständigen Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz

oder Fahrerstand nur Personen beauftragen, die:

  • mindestens 18 Jahre alt sind
  • für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind und
  • ihre Befähigung (Staplerschein) nachgewiesen haben und wenn
  • eine genaue Einweisung/Unterweisung an dem Gerät erfolgt ist.

 

Der Auftrag muss schriftlich erteilt werden.

 

ArbeitnehmerInnen dürfen Flurförderzeuge nur steuern, wenn sie vom Unternehmer hiermit beauftragt sind.

 

Unterweisung

Der Arbeitgeber muss jede(n) Staplerfahrerin unabhängig von deren Ausbildung unterweisen. Unterweisungen haben vor dem erstmaligen Einsatz, in regelmäßigen Abständen sowie nach Unfällen oder auch Beinaheunfällen nachweislich zu erfolgen.

Wichtige Punkte zur Unterweisung finden sich u. a.:

  • in den Evaluierungsunterlagen,
  • in der Betriebsanleitung des Herstellers,
  • in den Betriebsanweisungen der Firma.