Staplerschein Österreich
Was ist ein Flurförderfahrzeug/Flurförderzeug?
Es ist müßig über den Einsatz der Begriffe Flurförderfahrzeug und Flurförderzeug nachzudenken, denn beides Begriffe definieren den gleichen Gegenstand, werden beide in ein und denselben Schriftsatz angewandt.
Was sind Flurförderfahrzeuge?
Transport- und Fördermittel wie Hubwagen und Gabelstapler gehören zu den Flurförderfahrzeugen. Flurförderzeuge (FFZ) sind frei lenkbare unstetige Förderer. Anwendung finden diese Fahrzeuge vorwiegend im horizontalen Gütertransport in Lager- und Produktionshallen von Unternehmen.
Flurförderzeuge sind Fördermittel, die ihrer Bauart nach dadurch gekennzeichnet sind, dass sie
- mit Rädern auf Flur laufen und frei lenkbar
- zum Befördern, Ziehen oder Schieben von Lasten eingerichtet
- zur innerbetrieblichen Verwendung bestimmt sind
Flurförderzeuge mit Hubeinrichtung im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind zusätzlich dadurch gekennzeichnet, dass sie
- zum Heben, Stapeln oder zum „in Regale ein- und auslagern“ von Lasten eingerichtet sind
- Lasten selbst aufnehmen und absetzen können.
Herkömmliche Gabelstapler sind wichtigste Förderfahrzeuge für Industrie und Handel, wie z. B. für den Hub von Waren, die in Gitterkörben oder auf Europaletten gelagert werden.
In der Landwirtschaft finden Teleskopstapler ihre Anwendungsbereiche, da sie mit ihrem verlängerten Teleskoparm Erntegut in mehreren Metern Höhe einlagern. Im Bereich Bauen erreicht der Teleskopstapler auch schwer zugängliche Einsatzpunkte.
Kleinere Flurförderfahrzeuge wie Hubwagen benötigen keinen Staplerschein, wohingegen dieser bei den Gabelstaplern benötigt wird.
Ohne Staplerschein geht gar nichts
Zum Führen von Hubstaplern dürfen nur solche Arbeitnehmer eingesetzt werden, die eine entsprechende Fachkenntnis durch Zeugnis nachweisen. Im Klartext heißt das: der Staplerfahrer muss mindestens 18 Jahre alt sein, seine gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung (20,5 Std.) und die Befähigung zum Staplerfahrer mit der bestandenen Prüfung (in Theorie und Praxis) und dem Erhalt des Staplerscheins abgeschlossen haben. Dieser Schein ist grundsätzlich zeitlich unbegrenzt gültig.