Wien Staplerkurs – da lohnt sich die Teilnahme

Wien Staplerkurs – da lohnt sich die Teilnahme

 

Staplerschein Österreich präsentiert den neuen Kursort für den Staplerkurs Wien –

in der Adalbert-Stifter-Straße 73, 1200 Wien

 

Die Corona-Pandemie hat verdeutlicht, wie negativ sich in außergewöhnlichen Zeiten eine Länderweite Verteilung von Produktionsstätten und Zulieferern auswirken kann. Schlimmstenfalls kann sie dazu führen, dass ganze Produktionsstraßen stillstehen, weil Zulieferer nicht „just in time“ oder, wenn es noch schlimmer kommt, gar nicht anliefern können. Vielerorts wird damit begonnen, fehlendes inhäusig oder in unmittelbarer Nähe zu produzieren und Abhängigkeiten einzudämmen.

 

Das ruft die Logistikunternehmen auf den Plan, Kapazitäten vor Ort oder in unmittelbarer Nähe auszubauen und entsprechendes Personal zu engagieren. Das wiederum gibt gut ausgebildeten Staplerfahrern beste Chancen auf dem Arbeitsmarkt, erhöht der Besitz des Staplerscheins den Erhalt und die Sicherung des Arbeitsplatzes.

 

Doch für die Erlangung des Staplerführerscheins gelten strenge Vorschriften und Verordnungen.

 

FACHKENNTNISNACHWEIS FÜR HUBSTAPLER

„Die Verordnung über den Nachweis der Fachkenntnisse BGBl. II Nr. 13/2007 § 2 regelt, dass Arbeitnehmer für das Führen von Hubstaplern einen Fachkenntnisnachweis erbringen müssen. Im allgemeinen Sprachgebrauch auch Staplerschein genannt. Der Anhang 2 legt die Mindeststundenzahl der Schulung fest. Der Gesetzgeber bleibt dabei mit 20,5 Stunden am unteren Limit. Die vorgeschriebene Ausbildung schreibt die Vermittlung theoretischer Kenntnisse vor und einen Praxisteil von 1 Stunde. Da im Ausbildungsplan 2 Stunden als frei gestaltbar festgelegt sind, bietet es sich besonders für ungeübte Fahrer an, diese zu Übungszwecken zu verwenden“.

Quelle: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20005222

 

LEHRINHALTE FÜR DEN HUBSTAPLERSCHEIN

Welche Inhalte die Mindest-Ausbildung umfasst, ist exakt in der Verordnung festgehalten. Es werden wichtige Kenntnisse zur Nutzung und Pflege von Hubstaplern vermittelt.

 

4 UE.             Grund-Begriffe der Elektrotechnik und der Mechanik,

4 UE.             Funktionen eines Hubstaplers u. dessen mechanische und elektrische Ausrüstung,

4 UE.             Rechtliche Bedingungen wie Arbeitnehmerschutzvorschriften,

3,5 UE.          Kenntnisse über Betrieb und Wartung des Staplers,

2 UE.             Sicherheits-Einrichtungen des Hubstaplers,

2 UE.             Zur freien Verfügung,

1 UE.             Praxis.

 

Eine Unterrichtseinheit (UE) sollte dabei mindestens 50 Unterrichtsminuten umfassen.

 

WER ODER WIE FINANZIERT SICH DIE AUSBILDUNG?

Um die anfallenden Kosten dieser Ausbildung zu finanzieren, gibt es mehrere Varianten und Förderungen der öffentlichen Hand, welche interessant sind. Ist der Staplerführerschein für eine aktuell ausgeübte Tätigkeit notwendig, trägt der Arbeitgeber meist die Teilnahmegebühren. Liegt es in Ihrem eigenen Interesse den Staplerschein, als zusätzliche Qualifikation zu besitzen, können Sie sich privat bei Stapler Österreich anmelden. Der Besitz des Staplerscheins kann Ihre Chancen am Arbeitsmarkt verbessern, oder auch zur Erhaltung Ihres derzeitigen Arbeitsplatzes beitragen. Mit dem Hubstaplerschein sind Sie für ein Unternehmen wesentlich besser und flexibler einzusetzen. Wer die Qualifikation erst im Anschluss an die Berufsausbildung erwerben möchte, ist herzlich zur Kurs-Teilnahme eingeladen.

 

Informieren Sie sich jetzt, wie Sie Ihre Chancen mit Weiterbildung und Fachkenntnisnachweisen verbessern. Als ‚Staplerschein-Ausbildung’ Anbieter für Wien und Umgebung sind wir einer der ersten, qualifizierten Ansprechpartner für Sie!

 

FÖRDERUNGEN

Wer seine Chancen im Beruf verbessern will, wird belohnt. Förderprogramme gewähren beachtliche Zuschüsse zu den Kosten der Weiterbildung. Die Förderung beträgt bis zu maximal 50 % der anrechenbaren Projektkosten.

 

WICHTIG!

Sie müssen Ihr Förderungsansuchen unbedingt stets VOR dem Beginn der Schulungsmaßnahme bei der Förderungsstelle einreichen. Nachträglich eingereichte Förderungsansuchen können aufgrund der Gesetzeslage NICHT berücksichtigt werden.

 

Nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf:

 

AC Nautik e. U. – Staplerschein Österreich

Anton Hubmann Platz 1 – 8077 Gössendorf

E-Mail: support@staplerschein-oesterreich.at – Telefon: +43 (0)676 30 74 163

 

www.staplerschein-oesterreich.at

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