Was bildet einen wichtigen Teil des Gegengewichts am Stapler?
Ein Hubstapler?
Hubstapler sind in der Regel als Gegengewichtsstapler ausgelegt. Der Stapler entspricht dem Prinzip einer Wippe, bei der die Vorderachse die Kippachse darstellt. Das Gewicht des Staplers bildet das Gegengewicht zu der Last, die angehoben und transportiert werden soll.
Gegengewichtsstapler gehören zu den motorisierten Flurförderzeugen. Der wichtigste Teil des Gegengewichts beim Hubstapler ist die Antriebsbatterie, sie wirkt als schwergewichtiges Gegengewicht, macht professionelles arbeiten mit dem Hubstapler erst möglich. Hubstapler werden meist innerbetrieblich eingesetzt, kommen nur seltener mit dem Verkehr auf öffentlichem Grund in Kontakt.
Staplerschein
Im innerbetrieblichen Arbeitseinsatz ist zum Steuern des Hubstaplers der Hubstaplerführerschein, (umgangssprachlich auch Staplerschein genannt) zwingend vorgeschrieben. Hubstapler werden zum internen Transport von Gütern von A nach B eingesetzt, sie übernehmen bei Regalen das Ein- und Auslagern von Gütern und sind zuständig, wenn es um das schnelle Be- und Entladen von LKWs der Zulieferer geht. Hierbei kann es zur kurzzeitigen Nutzung öffentlicher Flächen kommen – ist noch mit dem Staplerschein abgedeckt.
Doch für die Erlangung des Staplerführerscheins gelten strenge Vorschriften und Verordnungen.
FACHKENNTNISNACHWEIS FÜR HUBSTAPLER
„Die Verordnung über den Nachweis der Fachkenntnisse, BGBl. II Nr. 13/2007 § 2 regelt, dass Arbeitnehmer für das Führen von Hubstaplern einen Fachkenntnisnachweis erbringen müssen. Im allgemeinen Sprachgebrauch auch Staplerschein genannt. Der Anhang 2 legt die Mindeststundenzahl der Schulung fest. Der Gesetzgeber bleibt dabei mit 20,5 Stunden am unteren Limit. Die vorgeschriebene Ausbildung schreibt die Vermittlung theoretischer Kenntnisse vor und einen Praxisteil von 1 Stunde. Da im Ausbildungsplan 2 Stunden als frei gestaltbar festgelegt sind, bietet es sich besonders für ungeübte Fahrer an, diese zu Übungszwecken zu verwenden“.
Quelle: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20005222
LEHRINHALTE FÜR DEN HUBSTAPLERSCHEIN
Welche Inhalte die Mindest-Ausbildung umfasst, ist exakt in der Verordnung festgehalten. Es werden wichtige Kenntnisse zur Nutzung und Pflege von Hubstaplern vermittelt:
4 Unterrichtseinheiten dienen den Grund-Begriffen der Elektrotechnik und der Mechanik – 4 UE befassen sich mit den Funktionen eines Hubstaplers und dessen mechanische und elektrische Ausrüstung – weitere 4 UE erklären die rechtlichen Bedingungen wie Arbeitnehmerschutzvorschriften – 3,5 UE vermitteln Kenntnisse über Betrieb und Wartung des Staplers – und 2 UE betrachten die Sicherheits-Einrichtungen des Hubstaplers.
Zwei Unterrichtseinheiten stehen zur freien Verfügung und eine UE ist der Praxis vorbehalten.
Festgeschrieben ist, dass eine Unterrichtseinheit (UE) mindestens 50 Unterrichtsminuten umfassen sollte.
Befahren öffentlicher Verkehrsflächen
Grundsätzlich greifen beim Befahren öffentlicher Flächen die Rechtsvorschriften des KFG und des FSG – aber es gibt zwei Ausnahmen:
- die öffentlichen Verkehrsflächen werden nur gequert, nur auf sehr kurzem Weg befahren oder fahren in gekennzeichneten Baustellen.
- oder der Hubstapler hat Typengeschwindigkeit von weniger als 10 km/h und ist als solcher mit einer weißen Tafel ‚10 km‘ gekennzeichnet.
FÜHRERSCHEINKLASSEN – (Klassen der Lenkberechtigung)
Beschreibung der einzelnen Führerscheinklassen A bis F. Die Tabelle stellt dar, mit welchem Führerschein man welche Fahrzeuge lenken darf.
Achtung: Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.
Führerscheine für Hubstapler, die auf öffentlichem Grund eingesetzt werden
Klasse B – bis 3.500 kg
Klasse F – selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h.
Sollten Sie Fragen zum Thema „Stapler“ haben,
nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf:
AC Nautik e. U. – Staplerschein Österreich
Anton Hubmann Platz 1 – 8077 Gössendorf
E-Mail: support@staplerschein-oesterreich.at – Telefon: +43 (0)676 30 74 163
www.staplerschein-oesterreich.at
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