Die tägliche Einsatzprüfung ist Teil des Sicherheitskonzeptes beim Einsatz von Hubstaplern

Staplerschein Österreich

 

Die tägliche Einsatzprüfung ist Teil des Sicherheitskonzeptes beim Einsatz von Hubstaplern

 

Hubstapler sind die „Arbeitsmulis“ in vielen Unternehmen mit innerbetrieblichem Lastenverkehr. Sie sind bullenstark und dabei wieselflink, zuverlässig heben und transportieren sie Lasten und sind fast ständig in Bewegung. In manchem Logistik-Unternehmen fast 360 Tagen im Jahr und das rund um die Uhr. Hoch sind die Beanspruchungen bei entsprechendem Einsatz, denen diese Kraftpakete ausgesetzt sind. Da muss das exakt abgestimmte Zusammenspiel von Antrieb, Lenkung, Elektrik, Elektronik, Mechanik und Hydraulik perfekt sein.

 

Um die Betriebssicherheit eines Hubstaplers zu gewährleisten, ist der Staplerfahrer verpflichtet, vor der täglichen Arbeitsaufnahme eine Sicht- und Funktionsprüfung seines Staplers durchzuführen.

 

Die Sichtprüfung

Bei der Sichtprüfung rund um den Stapler geht es zunächst einmal um den äußeren Zustand, um die Registrierung von Schäden, die nicht zu übersehen sind, z. B. Ölflecken unter dem Fahrzeug, nicht richtig gespannte Lastketten, undichte Leitungen oder offensichtlich verschmutzte Filter, danach erfolgt das genauere Hinschauen, der prüfende Blick:

  • Sind Beschädigungen an Karosserie oder Hubmast vorhanden?
  • Sind die Reifen in Ordnung, fallen Schäden oder Fremdkörper auf? Sind die Radmuttern perfekt angezogen?
  • Weisen die Gabelzinken Beschädigungen (Risse) auf, sind sie gesichert?
  • Ist eine Anhängevorrichtung eventuell beschädigt?
  • Sind die Lastketten gleichmäßig und ausreichend gespannt?
  • Entspricht das Fahrerschutzdach samt seiner Befestigung den Vorschriften?
  • Ist das Lastschutzgitter ok?
  • Entspricht der Füllstand des Hydrauliköls der Vorschrift? Nässt etwas oder tritt Öl aus?
  • Sind die Pedale griffig?
  • Ist die Batteriespannung in Ordnung?

 

Die Funktionsprüfung

Dies Prüfung soll sicherstellen, dass der Hubstapler imstande ist, die geforderte Funktionen zu erfüllen.

  • Sind Beleuchtung, Hupe und akustischer Rückfahrwarner funktionstüchtig?
  • Entspricht das Lenkungsspiel der Vorschrift?
  • Sind Betriebs- und Feststellbremse funktionstüchtig?
  • Ist die Führung des Lastaufnahmemittels in Ordnung oder treten Unregelmäßigkeiten beim Ausfahren bis Maximalstellung auf?
  • Tritt bei Neutralstellung des Hydrauliksystems kein Nachsenken auf?

 

„Stapler außer Betrieb“

Nur wenn keine Mängel festgestellt werden, darf der Stapler in Betrieb genommen werden. Mängel müssen unverzüglich dem Vorgesetzten gemeldet und sollten schriftlich in einem Protokoll festgehalten werden.

 

Ein nicht betriebsbereiter Stapler muss sicher abgestellt und mit einem Schild gekennzeichnet werden. Der Stapler ist entsprechend zu sichern. Maßnahmen müssen Kollegen daran hindern, versehentlich einen nicht betriebsbereiten Stapler zu führen.

 

Instandsetzung nur durch Fachpersonal

Nur autorisiertes Fachpersonal – aus eigener Instandhaltung oder Fremdservice – darf die Mängelbeseitigung vornehmen. Eine Wiederinbetriebnahme ist erst nach durchgeführter Mängelbeseitigung gestattet.

 

Die tägliche Zustandsprüfung könnte kompliziert und zeitraubend erscheinen. Die Praxis belegt, der Zeitaufwand ist gering, wobei die Sorgfalt nicht Opfer der Routine werden sollte. Der Gewinn an Sicherheit für Fahrer, für Kollegen und für das Unternehmen ist groß. Die tägliche Prüfung trägt dazu bei, Verschleißerscheinungen frühzeitig zu erkennen und durch Instandhaltung teure Ausfälle zu verhindern.

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