Staplerschein – Gültigkeit – Österreich

Staplerschein – Gültigkeit – Österreich

 

Generell dürfen Arbeitgeber nur Arbeitnehmer (w/m) mit den Arbeiten am Hubstapler beauftragen, die durch ein Zeugnis entsprechende Fach- und Sachkenntnisse nachweisen.

 

Gültigkeit

Wie lange ist der Staplerschein gültig? Der Staplerschein gilt in Österreich ein Leben lang, wer die Prüfung einmal erfolgreich bestanden hat, ist also sein gesamtes Berufsleben lang berechtigt, einen Stapler zu führen. Allerdings muss mindestens einmal im Jahr eine Unterweisung erfolgen.

 

Fachkenntnis

Generell dürfen Arbeitgeber nur Arbeitnehmer (w/m) mit den Arbeiten am Hubstapler beauftragen, die durch ein Zeugnis entsprechende Fach- und Sachkenntnisse nachweisen.

Die zum Führen eines Staplers notwendige Fach- und Sachkenntnisse müssen bei einer autorisierten Schulungseinrichtung erworben werden. Hier wird auch bei der erfolgreichen Kurs-Abschluss-Prüfung ein Zeugnis (Staplerschein) ausgestellt.

 

Wichtig

Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen grundsätzlich keinen Hubstapler in Betrieb nehmen.

 

EU und Staplerschein

Gleichwertige Zeugnisse aus einem EU-Mitgliedstaat werden in Österreich anerkannt. Es wird kann wenn dieser gleichwertig ist ohne weitere Schulung/Prüfung ein Staplerschein durch eine autorisierte Schulungseinrichtung ausgestellt werden.

Es muss bemerkt werden, dass es keine einheitliche Regelung der Anerkennung innerhalb der Europäischen Union gibt. Es ist Sache der Mitgliedstaaten zu entscheiden: gültig oder nicht gültig. Deutschland erkennt den österreichischen Staplerschein nicht an.

 

Unterweisung

Der Staplerschein hat grundsätzlich keine begrenzte Gültigkeit, er ist also ein ganzes, langes Arbeitsleben lang gültig. Der Gesetzgeber verlangt aber, dass der tätige Arbeitnehmer mit Staplerschein an einer jährlichen innerbetrieblichen Unterweisung teilnehmen muss. Diese Unterweisung ist speziell auf den betrieblichen Umgang mit dem Hubstapler ausgerichtet und umfasst die innerbetriebliche Verkehrsreglung, die Sicherheitsauflagen und den Umgang mit dem Hubstapler auf dem Betriebsgelände.

 

Fahrgenehmigung

Unabhängig vom amtlichen Staplerschein benötigen Arbeitnehmer(w/m) zum Führen eines Hubstaplers vom Arbeitgeber eine innerbetriebliche Fahrbewilligung. Vor der Erteilung dieser Fahrbewilligung ist der betroffene Arbeitnehmer (w/m) gezielt im betrieblichen Umgang mit dem Hubstapler zu unterweisen. Die innerbetriebliche Fahrbewilligung sollte schriftlich erteilt werden.

 

Befahren öffentlicher Verkehrsflächen

Grundsätzlich greifen beim Befahren öffentlicher Flächen die Rechtsvorschriften des KFG und des FSG – aber es gibt Ausnahmen:

 

Die öffentlichen Verkehrsflächen werden nur gequert, nur auf extrem kurzem Weg befahren – fahren in gekennzeichneten Baustellen – der Hubstapler hat Typengeschwindigkeit von weniger als 10 km/h und ist als solcher mit einer weißen Tafel ‚10 km‘ gekennzeichnet.