Staplerprüfung

Staplerschein – Prüfung – durchgefallen

Staplerschein – Prüfung – durchgefallen

 

Für Staplerfahrer ist der Besitz eines Staplerscheines (Fachkenntisnachweis) zwingend vorgeschrieben. Der Weg führt über eine Ausbildungsschulung an deren Ende sich eine Prüfung anschließt.

 

Gefordertes Wissen

Angehende Staplerführer sollten sich ein möglichst breites Basiswissen aneignen. Sie müssen über technische, physikalische und rechtliche Zusammenhänge Bescheid wissen. Neben rechtlichen Grundlagen auch Kenntnisse über die Funktionsweise der Stapler und deren technischer Aufbau. Wichtige Kapitel sind die Arbeitssicherheit und die Verkehrsregeln sowie der Umgang mit Lasten. In der theoretischen Schulung wird dies erforderliche Wissen vermittelt.

Der praktische Teil der Schulung bietet die Möglichkeit, sich mit den Fahr-Eigenschaften eines Staplers vertraut zu machen. Praxisnah selbst zu fahren und sich im Heben und Absetzen von Gütern zu üben oder einen – mit Hindernissen gespickten – Parcours zu durchfahren. Dabei lernt man schnell die Tücken eines Staplers kennen, wenn mit oder ohne Landung gefahren wird, eine Rampe rückwärtsgefahren werden muss. Ein Stapler verhält sich grundsätzlich anders als es ein gewohnter PKW.

 

Die Prüfung

Die Prüfung ist zweigeteilt und besteht aus einer theoretischen und einer praktischen Prüfung. In der theoretischen Prüfung werden zu allen relevanten Themen fachspezifische Fragen gestellt, die beantwortet werden müssen, das kann bis zu 45 Minuten dauern.

Ist die Theorie erfolgreich abgeschlossen, folgt die praktische Prüfung mit einer Dauer von etwa 10 Minuten.

Jetzt muss der Prüfling sein fahrerisches Können in unterschiedlichen, praxisnahen Übungen unter Beweis stellen. Der Fahrer muss typische Situationen wie das Fahren mit und ohne Last, das Rangieren oder den Umgang mit der Last meistern.

 

Entspannend wirken sollte, dass beide Prüfungen nicht vollkommen fehlerfrei absolviert werden müssen. Wenige falsche Antworten oder Fehlreaktionen lassen nicht gleich die gesamte Prüfung als nicht bestanden gelten.

Staplerprüfung

Staplerprüfung

 

Groß erscheint das Dilemma, wenn die Prüfung nicht bestanden wurde. Im Grunde ist es aber nur ein Zeitverlust mit eventuell zusätzlichem Kostenfaktor. Denn diese Prüfung lässt sich mehr oder weniger oft wiederholen.

Viele Anbieter geben sogar die Möglichkeit, den nicht bestandenen Prüfungsteil bei nächster Gelegenheit nochmals zu probieren, oft sogar ohne zusätzliche Kosten.

Wer also nur aufgrund von Prüfungsangst durchfällt, kann es danach immer wieder probieren, bis die Prüfung erfolgreich absolviert ist.

 

Der Faktor Prüfungsangst

Fast jeder Mensch ist vor Prüfungen mehr oder weniger nervös. Prüfungsangst aber ist viel mehr als normale Nervosität. Bei bestehender Prüfungsangst kann häufig vorhandenes Wissen nicht mehr abgerufen werden. Es gibt viele Menschen, die vor Prüfungen Angst haben und die empfinden Prüfungssituationen als absoluten Stress. Es kommt schlimmstenfalls sogar zu körperlichen Angstsymptomen, Panikattacken oder zum totalen Blackout und in Folge zum Nichtbestehen wichtiger beruflicher Prüfungen.

Das gilt natürlich auch für die beiden Stapler-Prüfungen, die, um den Staplerschein zu erhalten, als Einheit bestanden werden muss.

 

Die Gültigkeit des Staplerscheins (Fachkenntisnachweis)

Der Staplerschein (Fachkenntisnachweis) ist in Österreich derzeit defacto ein Leben lang gültig. Wer die Prüfung erfolgreich bestanden hat, kann sein gesamtes Berufsleben lang einen Stapler zu führen. Mindestens einmal im Jahr muss allerdings eine Unterweisung erfolgen, um im Betrieb Stapler fahren zu dürfen. Diese Unterweisung ist unabhängig davon, wann der Staplerschein erworben wurde, sie muss unbedingt schriftlich dokumentiert werden.