Was zählt alles unter Flurförderzeuge?

Was zählt alles unter Flurförderzeuge?

 

Flurfördergeräte sind zu ebener Erde eingesetzte Fördermittel zum horizontalen Transport von Gütern. Gegenstücke sind die flurfreien Fördermittel, die entweder an Hallendecken hängen oder Schienen nutzen.

 

Flurförderzeuge

Allgemein werden alle gleislosen, gleisgebundenen oder spurgeführten Fahrzeuge als Flurförderzeuge bezeichnet, die innerbetrieblich für den Transport von Waren verwendet werden.

Vieler dieser Flurförderzeuge sind mit einer Einrichtung zum Heben und Stapeln von Lasten ausgestattet. Als Fördermittel für den Gütertransport sind sie für gewöhnlich in den logistischen Abteilungen der Unternehmen, bzw. in der Logistik angesiedelt.

 

Bauarten

Ihrer Bauart kann in drei Arten aufgliedern werden:

  1. a) gleislose, hierzu gehören beispielsweise Hubstapler oder Hubwagen (Ameisen) und Schlepper.
  2. b) gleisgebundene Flurförderzeuge wie Loren sind seltener im alltäglichen Lagerbetrieb zu finden – und
  3. c) spurgeführte Flurförderzeuge (u. a. fahrerlose Transportsysteme), immer häufiger greifen Unternehmen auf spurgeführte Systeme zurück, sie sind die nahe Zukunft in den Unternehmen. Darunter fallen zum Beispiel fahrerlose Transportsysteme (FTS).

 

Bullenstark und wieselflink

Flurförderzeuge zeichnen sich generell durch hohe Flexibilität und extreme Manövrierfähigkeit aus. Flurförderzeuge benötigen, tragfähige, sichere markierte Wege, auf denen sie sich zwischen den gelagerten Gütern ungehindert bewegen. Spezielle Sicherheits-Vorschriften, welche nicht nur die Arbeitssicherheit gewährleisten sollen, gelten für das Führen von Flurförderzeugen. So benötigt der Fahrer zwingend einen Flurfördermittelschein (Staplerschein), eine Einweisung für das Fahrzeug sowie eine offizielle Beauftragung, beziehungsweise Fahr-Erlaubnis seitens des Arbeitgebers.

 

Hängend oder schienengesteuert

Das Gegenstück (kaum noch im Einsatz) zu den herkömmlichen Flurförderzeugen sind die flurfreien Fördermittel. Diese können nicht frei am Flur fahren, hängen an der Decke oder bewegen sich über Decken-Schienensysteme direkt zu den Regalen.

 

Abgrenzung

Heute wird in den einschlägigen Normen der Begriff Flurförderzeug verwendet. Wobei seltener auch der Begriff Flurfördermittel genannt wird.

 

Definitionen nicht immer gleich

Logistiker unterscheiden grundsätzlich Flurförderzeuge in:

  • gleislose (Hubwagen, Schlepper, Stapler etc.)
  • gleisgebundene (u. a. Loren)
  • spurgeführte (u. a. fahrerlose Transportsysteme)

 

Eine engere Definition bevorzugen die Berufsgenossenschaften, sie definieren:

Flurförderzeuge im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind Fördermittel, die ihrer Bauart nach dadurch gekennzeichnet sind, dass sie

  • mit Rädern auf Flur laufen und frei lenkbar,
  • zum Befördern, Ziehen oder Schieben von Lasten eingerichtet und
  • zur innerbetrieblichen Verwendung bestimmt sind.

 

Flurförderzeuge mit Hubeinrichtung im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind zusätzlich dadurch gekennzeichnet, dass sie

  • zum Heben, Stapeln oder In-Regale-Einlagern von Lasten eingerichtet sind und
  • Lasten selbst aufnehmen und absetzen können.“

 

Neben den Flurförderzeugen gibt es andere Fördermittel außerhalb dieser gängigen Definitionen:

Regalförderer; sie gehören auch zu den Unstetigförderern; sie sind von den Flurförderzeugen ausgeschlossen, da diese nicht frei im Flur fahren können, sondern in irgendeiner Form (Schienenführung, Nut usw.) an den jeweiligen Regalsystemen gebunden sind und allenfalls sogenannte Gassenwechsel durchführen können.

 

Weitere Vorschriften

Zum innerbetrieblichen Führen von Flurfördergeräten gelten weitere Vorschriften; neben einer Einweisung in das Gerät muss bei motorisierten Geräten in der Regel ein Flurfördermittelschein (Staplerschein) für den Geräteführer, sowie dessen schriftliche Beauftragung vorliegen.

 

Für Geräte außerhalb der Geltung gibt es in der Regel ähnliche Vorschriften. Im öffentlichen Straßenverkehr sind die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung und der Fahrerlaubnisverordnung einzuhalten.

Staplerschein

Staplerschein

www.staplerschein-oesterreich.at