der Staplerschein ohne Wenn und Aber
Hubstaplerführerausweis Graz und Umgebung – der Staplerschein ohne Wenn und Aber
In unmittelbarer Nachbarschaft der Stadt Graz offeriert AC Nautik e. U. – Staplerschein Österreich den Staplerschein als Investition zur Absicherung eines bestehenden Arbeitsplatzes.
Noch ist die Corona-Pandemie mit ihren Folgeerscheinungen nicht überwunden. Kämpfen Handel und Industrie mit den Auswirkungen einer länderweite Verteilung von Produktionsstätten und Zulieferern, die Schlimmstenfalls dazu führen kann, dass ganze Produktionsstraßen stillstehen, weil die Zulieferer nicht „just in time“ oder, wenn es noch schlimmer kommt, gar nicht erst anliefern können. Vielerorts wird damit begonnen, fehlendes inhäusig oder in unmittelbarer Nähe zu produzieren und Abhängigkeiten einzudämmen.
Das ruft die Logistikunternehmen auf den Plan, ihre Kapazitäten vor Ort oder in unmittelbarer Nähe auszubauen und entsprechend ausgebildetes Personal zu engagieren. Für gut ausgebildeten Staplerfahrer eine Chance auf dem Arbeitsmarkt. Der Besitz des Staplerscheins sichert den Erhalt eines bestehenden oder eines neu entstehenden Arbeitsplatzes.
Doch für die Erlangung des Staplerführerscheins gelten strenge Vorschriften und Verordnungen.
FACHKENNTNISNACHWEIS FÜR HUBSTAPLER
„Die Verordnung über den Nachweis der Fachkenntnisse, BGBl. II Nr. 13/2007 § 2 regelt, dass Arbeitnehmer für das Führen von Hubstaplern einen Fachkenntnisnachweis erbringen müssen. Im allgemeinen Sprachgebrauch auch Staplerschein genannt. Der Anhang 2 legt die Mindeststundenzahl der Schulung fest. Der Gesetzgeber bleibt dabei mit 20,5 Stunden am unteren Limit. Die vorgeschriebene Ausbildung schreibt die Vermittlung theoretischer Kenntnisse vor und einen Praxisteil von 1 Stunde. Da im Ausbildungsplan 2 Stunden als frei gestaltbar festgelegt sind, bietet es sich besonders für ungeübte Fahrer an, diese zu Übungszwecken zu verwenden“.
Quelle: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20005222
LEHRINHALTE FÜR DEN HUBSTAPLERSCHEIN
Welche Inhalte die Mindest-Ausbildung umfasst, ist exakt in der Verordnung festgehalten. Es werden wichtige Kenntnisse zur Nutzung und Pflege von Hubstaplern vermittelt:
4 Unterrichtseinheiten dienen den Grund-Begriffen der Elektrotechnik und der Mechanik – 4 UE befassen sich mit den Funktionen eines Hubstaplers und dessen mechanische und elektrische Ausrüstung – weitere 4 UE erklären die rechtlichen Bedingungen wie Arbeitnehmerschutzvorschriften – 3,5 UE vermitteln Kenntnisse über Betrieb und Wartung des Staplers – und 2 UE betrachten die Sicherheits-Einrichtungen des Hubstaplers.
Zwei Unterrichtseinheiten stehen zur freien Verfügung und eine UE ist der Praxis vorbehalten.
Festgeschrieben ist, dass eine Unterrichtseinheit (UE) mindestens 50 Unterrichtsminuten umfassen sollte.
WER ODER WIE FINANZIERT SICH DIE AUSBILDUNG?
Um die anfallenden Kosten dieser Ausbildung zu finanzieren, gibt es mehrere Varianten und Förderungen der öffentlichen Hand, welche interessant sind. Ist z. B. der Staplerführerschein für eine aktuell ausgeübte Tätigkeit notwendig, trägt der Arbeitgeber in den meisten Fällen die Teilnahmegebühren. Liegt es in Ihrem eigenen Interesse den Staplerschein, als zusätzliche Qualifikation zu besitzen, können Sie sich privat bei Stapler Österreich anmelden. Der Besitz des Staplerscheins kann Ihre Chancen am Arbeitsmarkt verbessern, oder auch zur Erhaltung Ihres derzeitigen Arbeitsplatzes beitragen. Mit dem Hubstaplerschein sind Sie für ein Unternehmen wesentlich besser und flexibler einzusetzen. Wer die Qualifikation erst im Anschluss an die Berufsausbildung erwerben möchte, ist herzlich zur Kurs-Teilnahme eingeladen.
Informieren Sie sich jetzt, wie Sie Ihre Chancen mit Weiterbildung und Fachkenntnisnachweisen verbessern. Als ‚Staplerschein-Ausbildung’ Anbieter für Graz und Umgebung sind wir einer der ersten, und qualifizierten Ansprechpartner für Sie!
FÖRDERUNGEN
Wer seine Chancen im Beruf verbessern will, wird belohnt. Förderprogramme gewähren beachtliche Zuschüsse zu den Kosten der Weiterbildung. Die Förderung beträgt bis zu maximal 50 % der anrechenbaren Projektkosten.
WICHTIG!
Sie müssen Ihr Förderungsansuchen unbedingt VOR dem Beginn der Schulungsmaßnahme bei der Förderungsstelle einreichen. Nachträglich eingereichte Förderungsansuchen können aufgrund der Gesetzeslage NICHT berücksichtigt werden.
Nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf:
AC Nautik e. U. – Staplerschein Österreich
Anton Hubmann Platz 1 – 8077 Gössendorf
E-Mail: support@staplerschein-oesterreich.at – Telefon: +43 (0)676 30 74 163