Ihr persönlicher Staplerschein in Niederösterreich

Ihr persönlicher Staplerschein in Niederösterreich

 

Niederösterreich ist mit einer Fläche von mehr als 19 Tsd. km² das flächengrößte Bundesland Österreichs. Es umschließt die Bundeshauptstadt Wien und hat Staatsgrenzen zu Tschechien und Slowakei, grenzt an die Bundesländer Burgenland, Steiermark und Oberösterreich. Das Industrieviertel ist der südöstliche Teil Niederösterreichs.

 

AC Nautik/Staplerschein Österreich hat seinen Standort für Staplerkurse in 2345 Brunn am Gebirge – in der Industriestraße B13. Dieser Standort ist auch für Wiener Arbeitnehmer mit der S-Bahn schnell und sicher zu erreichen.

 

www.staplerschein-oesterreich.at

 

Hubstaplerführerausweis, kurz auch Staplerschein genannt, ist das Zeugnis gemäß § 11 Abs. 1 Z 1 der Fachkenntnisnachweis-Verordnung (FK-V), BGB 1. II Nr. 13/2007, mit welchem die für das Führen von Hubstaplern notwendigen Fachkenntnisse im Sinn des § 6 Z 2 FK-V nachgewiesen werden.

 

Staplerschein Österreich – eine spezialisierte Schulungs-Abteilung von AC Nautik e. U. in Gössendorf – ist als ermächtigte Einrichtung befugt, Hubstaplerfahrer in Staplerkursen auszubilden und nach bestandener Prüfung ein entsprechendes Zeugnis (Staplerschein) anzustellen.

 

Moderne Logistik

Die Logistik ist ein Wirtschaftszweig, der sich mit der Planung, Optimierung und Durchführung von Güterströmen befasst. Immer mehr Handelswaren für den Verbrauch und Halbfertigprodukte für die Industrie werden auf Straße oder Schiene in den Verkehr gebracht. Für die Logistik ist das eine enorme Herausforderung, sollen doch die Produkte termingerecht ausgeliefert werden.

 

Es ist ein Trend – in der Automobil-, Raum- und Luftfahrzeugfertigung übernehmen Logistiker zunehmend ausgelagerte Fertigungsstufen von Baugruppenteilen (Auspuffe, Achsen, Sitze, Kabelbäume, Ladevorrichtungen, Tanks etc.). Besonderheit dabei ist, immer häufiger muss die Anlieferung an der Produktionsstraße nicht nur just-in-time, sondern für flexible Fertigung auch just-in-sequence erfolgen.

Die Folge ist: Zum schnellen Be- und Entladen und innerbetrieblichen Transport kommen immer mehr Hubstapler zum Einsatz.

 

Sicherheit am Arbeitsplatz: Bei den ständig steigenden beruflichen Anforderungen und der starken Nachfrage am Arbeitsmarkt erhöht der Besitz des Staplerscheins den Erhalt und die Sicherung des Arbeitsplatzes. Für die Erlangung des Staplerführerscheins gelten strenge Vorschriften.

 

Fachkenntnisnachweis für Hubstapler: „Die Verordnung über den Nachweis der Fachkenntnisse, BGBl. II Nr. 13/2007 § 2 regelt, dass Arbeitnehmer für das Führen von Hubstaplern einen Fachkenntnisnachweis erbringen müssen. Im allgemeinen Sprachgebrauch auch Staplerschein genannt. Der Anhang 2 legt die Mindeststundenzahl der Schulung fest. Der Gesetzgeber bleibt dabei mit 20,5 Stunden am unteren Limit. Die vorgeschriebene Ausbildung schreibt die Vermittlung theoretischer Kenntnisse vor und einen Praxisteil von 1 Stunde. Da im Ausbildungsplan 2 Stunden als frei gestaltbar festgelegt sind, bietet es sich besonders für ungeübte Fahrer an, diese zu Übungszwecken zu verwenden.“

 

Quelle: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20005222

 

Lehrinhalte für den Staplerführerschein: Welche Inhalte die Mindest-Ausbildung umfasst, ist exakt festgehalten. Es werden wichtige Kenntnisse zur Nutzung und Pflege von Hubstaplern vermittelt.

 

4 U-Std.       Grundbegriffe der Elektrotechnik und der Mechanik,

4 U-Std.       Funktionen eines Hubstaplers u. dessen mechanischer und elektrischer Ausrüstung,

4 U-Std.       Rechtliche Bedingungen wie Arbeitnehmerschutzvorschriften,

3,5 U-Std.    Kenntnisse über Betrieb und Wartung,

2 U-Std.       Sicherheitseinrichtungen des Hubstaplers,

2 U-Std.       Zur freien Verfügung,

1 U-Std.       Praxis.

 

Die Ausbildung muss die in § 6 angeführte Mindestgesamtzahl an Unterrichtseinheiten des Ausbildungsgebiets sowie Ausbildungsinhalte und Mindestanzahl verbindlich vorgesehener und frei gestaltbarer Unterrichtseinheiten und praktischer Übungen laut Anhang umfassen.

 

Eine theoretische Unterrichtseinheit muss mindestens 50 Minuten betragen. Frei gestaltbare Unterrichtseinheiten sind von der Ausbildungseinrichtung im Sinn der Ausbildungsziele inhaltlich und didaktisch zu gestalten. Praktische Übungen sind mindestens in dem im Anhang angeführten Ausmaß als Praxisübung pro Ausbildungsteilnehmer/in durchzuführen, soweit nicht ausdrücklich gemeinsame Vorführungen zulässig sind.

www.staplerschein-oesterreich.at

Staplerkurs