Staplerschein-Österreich

Staplerschein-Österreich

Wann benötigt man einen Staplerschein?

Einen Fachkenntnisnachweis, umgangssprachlich auch Staplerschein genannt, wird ausnahmslos immer dann verlangt, wenn ein herkömmlicher Hubstapler bedient werden soll oder muss. Einen Hubstapler ohne Staplerschein zu bedienen, ist verboten und strafbar – ein Verstoß gegen diese Vorschrift ist riskant und kann im Fall eines Unfalls schlimme Folgen haben und recht teuer werden.

Grundvoraussetzungen – ohne Wenn und Aber

Wer in Österreich einen Hubstapler führen will, der benötigt einen Fachkenntnisnachweis – auch Staplerschein genannt. Im Land besteht die Vorschrift, dass die Fahrer motorisch angetriebener Hubstapler körperlich und geistig dazu geeignet sein müssen und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Für das Arbeiten mit motorisch angetriebenen Staplern ist der Nachweis der besonderen Fachkenntnisse zu erbringen, denn ohne Staplerschein geht nichts.

Fachkenntnisse und ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

Der Gesetzestext besagt: Der Nachweis der Fachkenntnisse ist durch ein Zeugnis einer hierfür in Betracht kommenden Unterrichtsanstalt oder durch ein Zeugnis einer anderen Einrichtung zu erbringen, die hierzu vom Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz ermächtigt wurde.

Diese Verordnung gilt für die Beschäftigung von Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen in Arbeitsstätten, auf Baustellen oder an auswärtigen Arbeitsstellen im Sinn des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG).

Beschäftigung der Arbeitnehmer/innen mit Fachkenntnissen

Mit nachfolgender Arbeit dürfen Arbeitgeber/innen nur Arbeitnehmer/innen beschäftigt werden, die die entsprechenden Fachkenntnisse durch ein Zeugnis nachweisen:

  • Hier die Durchführung von Arbeiten mit besonderen Gefahren – das Führen von Hubstaplern.

Ausnahmen vom Fachkenntnisnachweis

Ein Fachkenntnisnachweis ist nicht erforderlich für die Beschäftigung der Arbeitnehmer/innen bei der Durchführung folgender Arbeiten:

•       Führen von Hubstaplern, die ihre Last ausschließlich innerhalb der Radbasis aufnehmen und befördern oder

•       für Stapler, die mittels Deichsel geführt werden.

Nachweis der Fachkenntnisse

Der Nachweis, der für die Durchführung von Arbeiten erforderlichen Fachkenntnisse gilt als erbracht, wenn:

•       der erfolgreiche Abschluss einer Ausbildung, die die Voraussetzungen nach dieser Verordnung erfüllt, durch ein Zeugnis bestätigt wird.

Die Ausbildung muss die angeführte Mindestgesamtzahl – Führen von Hubstaplern: Mindestens 20,5 an Unterrichtseinheiten des Ausbildungsgebiets sowie Ausbildungsinhalte und Mindestanzahl verbindlich vorgesehener und frei gestaltbarer Unterrichtseinheiten und praktischer Übungen umfassen.

Fachkenntnisausbildungsgebiete

Die Ausbildung muss je nach Ausbildungsgebiet mindestens die nachfolgend angeführte Gesamtzahl an Unterrichtseinheiten (einschließlich praktischer Übungen) umfassen:

Eine theoretische Unterrichtseinheit (UE) muss mindestens 50 Minuten betragen. Frei gestaltbare Unterrichtseinheiten sind von der Ausbildungseinrichtung im Sinn der Ausbildungsziele inhaltlich und didaktisch zu gestalten. Praktische Übungen sind mindestens in dem im Anhang angeführten Ausmaß als Praxisübung pro Ausbildungsteilnehmer/in durchzuführen, soweit nicht ausdrücklich gemeinsame Vorführungen zulässig sind.

Gültigkeit des Staplerscheins

Der Staplerschein ist grundsätzlich unbegrenzt gültig. Bei groben Verstößen gegen die Sicherheit oder Fahrlässigkeit mit Unfallverschulden kann er eingezogen werden. Im Normalfall aber ist er Begleiter durch eine langandauernde Arbeitswelt. Um stets möglichst nahe am Geschehen zu bleiben, wird empfohlen, mindestens einmal jährlich an einer innerbetrieblichen Unterweisung teilzunehmen.

Fragen zur Förderung

Förderprogramme gewähren beachtliche Zuschüsse zu den Kosten der Weiter- und Fortbildung. Die Förderung kann bis zu maximal 50 % der anrechenbaren Projektkosten betragen. Es lohnt sich also, seinen Beruf auf eine breitere Basis zu stellen.

WICHTIG!

Sie müssen Ihr Förderungsansuchen unbedingt stets VOR dem Beginn der Schulungsmaßnahme bei der Förderungsstelle einreichen. Nachträglich eingereichte Förderungsansuchen können aufgrund der Gesetzeslage NICHT berücksichtigt werden.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf – AC Nautik, Staplerschein-Österreich, Gössendorf.