Staplerschein Österreich

Staplerschein Österreich

 

Obligatorisch:

Betriebsanweisung – Bedienungsanleitung – Staplerschein

 

Betriebsanweisung Hubstapler

Rechtsgrundlage

Die Verpflichtung zur Erstellung von Betriebsanweisungen ist gesetzlich geregelt“.

Für die Benutzung von selbst fahrenden Arbeitsmitteln sind unter Berücksichtigung der betrieblichen Gegebenheiten schriftliche Betriebsanweisungen zu erstellen. Für die Einhaltung der Betriebsanweisungen ist zu sorgen.

Durch diese Betriebsanweisungen sind die notwendigen Maßnahmen für die sichere Abwicklung des innerbetrieblichen Verkehrs festzulegen, insbesondere Sicherheits- und Verkehrsregeln.

  • für das Aufnehmen, die Sicherung, den Transport und das Absetzen von Lasten,
  • für das Be- und Entladen des Arbeitsmittels,
  • gegebenenfalls für den Transport von Personen
  • gegen die Inbetriebnahme des Arbeitsmittels durch Unbefugte,
  • für den Fahrbetrieb,
  • für die In- und Außerbetriebnahme.

 

Weiters dürfen Arbeitsmittel nur verwendet werden, wenn die wiederkehrenden Prüfungen durchgeführt wurden. Besteht eine Prüfpflicht nach dem Kraftfahrgesetz (KFG), so gilt diese.

 

Das Lenken von selbst fahrenden Arbeitsmitteln auf dem Betriebsgelände ist für Jugendliche verboten. Für das Führen von Staplern muss eine besondere Fachkenntnis (Staplerschein) nachgewiesen werden. Die Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln der Bedienungsanleitung sind als Ergänzung zu den Angaben der Betriebsanweisung zu sehen. Die Inhalte der Betriebsanweisung als auch der Bedienungsanleitung müssen entsprechend vermittelt und deren Einhaltung kontrolliert werden.

 

Inhalt der Betriebsanweisung

  1. Allgemeine Grundlagen

Mit dem Führen eines selbst fahrenden Arbeitsmittels dürfen nur Personen beschäftigt werden, die über eine Fahrbewilligung verfügen und besonders unterwiesen wurden. Bei Einsatz von betriebsfremden Arbeitnehmern muss zusätzlich zur Fahrbewilligung des Arbeitgebers auch eine Fahrbewilligung des für die Arbeitsstätte verantwortlichen Arbeitgebers vorhanden sein. Das heißt, für das Fahren mit Gabelstaplern braucht man einen Staplerschein und eine Fahrbewilligung. Die Fahrbewilligung darf natürlich nur erteilt werden, wenn auch ein Staplerschein vorhanden ist. Der Fahrer eines Staplers muss in jedem Falle einen Staplerschein und eine Fahrbewilligung haben. Nach der Arbeitsmittelverordnung müssen, je nach Arbeitsmittel und Tätigkeit, noch folgende Paragrafen beachtet und eingehalten werden:

  • Benutzung von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten (§ 18)
  • Heben von Arbeitnehmern (§ 21)
  • Arbeitskörbe (§ 22)
  • Beschaffenheit von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten oder Arbeitnehmern (§ 52)
  • Beschaffenheit von selbst fahrenden Arbeitsmitteln (§ 53)

Grundsätzlich muss auch die Bedienungsanleitung des jeweiligen Staplers für den richtigen Umgang mit dem Gerät herangezogen werden!

  1. Gefahren für Mensch und Umwelt
  • Eine Benutzung von Staplern durch unbefugte Personen muss verhindert werden – Schlüssel bei Verlassen des Staplers nie stecken lassen
  • Unbeabsichtigtes Ingangsetzung des Staplers z. B. durch Anziehen der Handbremse verhindern
  • Rampen und Ladezonen umsichtig und richtig befahren, Achtung auf Umstürzen und Herunterfallen des Staplers
  • Umkippen, Überrollen, Wegrollen, Zusammenstoßen und sonstige Gefahr bringende Kontakte müssen durch dementsprechende Fahrweise vermeiden. Hierüber erfolgen regelmäßige Kontrollen.
  • Transportgut immer gut gegen Herunterfallen sichern; für bestimmte Güter Transportkisten verwenden, Ladungen sichern
  • Verletzungen von Personen oder Beschädigungen z.B. an Lagereinrichtungen durch umsichtige Fahrweise vermeiden
  • Die Stapler müssen mit Feuerlöschern ausgestattet sein, außer wenn am Einsatzort ausreichend nahe Löscheinrichtungen zur Verfügung stehen.

 

Die Betriebsanweisung muss auch entsprechende Angaben darüber enthalten, auf welche Weise Faktoren wie übersichtliche Wegführung, Sicherung von Fußgängern vor allem im Bereich von Ausgängen, Anbringen von Spiegeln oder Kennzeichnung von Verkehrswegen und Lagerflächen bedacht sind. Verkehrswege, Ausgänge und Lagerflächen bedürfen besondere Aufmerksamkeit.

 

  1. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
  • Stapler dürfen nur von ausgebildeten und beauftragten Personen benutzt werden
  • Betriebsanleitung des Stapler-Herstellers beachten
  • Vor jedem Einsatz sind zu überprüfen: Fuß- und Handbremse, Gabel, Lenkung, Hydraulik, Beleuchtung und Warneinrichtung.
  • Bei der Lastaufnahme auf freie Sicht achten, den Stapler nicht überladen und die Ladung sichern
  • Rückhaltesysteme immer verwenden, auch bei kurzen Fahrten
  • Beim Transport auf die Tragfähigkeit der Fahrbahn achten, die Ladung in tiefster Stellung und bergseitig transportieren und mit angemessener Geschwindigkeit fahren.
  • Personen dürfen nur auf dem Beifahrersitz mitgenommen werden.
  • Beim Abstellen des Staplers darauf achten, dass die Verkehrswege frei bleiben, die Gabel abgesenkt, die Handbremse angezogen und der Schlüssel abgezogen wird.
  • Die innerbetrieblichen Verkehrsregeln beachten und einhalten
  • Bei Verwendung eines Arbeitskorbes diesen an der Gabel befestigen. Personen dürfen nur gehoben und gesenkte werden, kein Fahren! Fahrerplatz nicht verlassen.

 

  1. Störungen, Unfälle, Instandhaltung
  • Bei Defekten an sicherheitsrelevanten Teilen (z. B. Bremsen, Gabel, Hydraulik, Lenkung, Beleuchtung) Stapler sofort abzustellen und den Vorgesetzten informieren
  • Mängel nur von Experten beseitigen lassen.
  • Bei Unfall: Gabelstapler abschalten, Unfallstelle sichern
  • Verletzten aus Gefahrenbereich retten und Erste Hilfe leisten
  • Setzen Sie einen Hausnotruf ab (Tel.)
  • Notarzt verständigen und einweisen (Name)
  • Vorgesetzten informieren (Name)

 

Instandhaltung und Betreuung des Staplers

Für die Durchführung der täglichen Kurzprüfung, die Veranlassung der jährlichen Überprüfung durch einen Fachkundigen und für die Wartung des Gerätes ist (Name) zuständig.

Meldung von Unfällen, Beinahe-Unfälle und Störungen beim Staplerbetrieb sollen bei (Name) gemeldet werden.

 

Bedienungsanleitung

Anleitung, Handbuch, Manual, Instruktionen – dient als erstes Hilfsmittel des neuen Nutzers bei der Bedienung des jeweiligen Produkts. Vereinfacht gesagt: In der deutschen Bedienungsanleitung sind alle wichtigen Informationen enthalten (einschließlich dessen, wo man einen Reparateur findet, wie das Gerät ein- und ausgeschaltet wird, wenn jemand spezifische Ansprüche hat, u. ä.)

In dieser Bedienungsanleitung wird die Sicherheit, Betrieb, Transport, Schmierung, grundlegende Struktur, Wartung beschrieben. Vor der Arbeit mit dem Gabelstapler müssen Fahrer, Wartungspersonal und Systemadministratoren die Anleitung sorgfältig durchlesen.

Eine Bedienungsanleitung oder auch Gebrauchsanleitung besteht aus einer Sammlung von Informationen für den Benutzer, um einen sicheren und bestimmungsgemäßen Umgang mit dem Produkt zu ermöglichen. Der Inhalt kann stark variieren. Es können Informationen über den gesamten Produktlebenszyklus hinweg enthalten sein (z. B. Produktbeschreibung, Funktionsbeschreibung, Informationen zu Transport, Montage, Inbetriebnahme, Konfiguration, Wartung, Pflege, Störungsbeseitigung sowie technische Daten). Immer häufiger wird eine Gebrauchsanleitung nicht im Printformat mitgeliefert, sondern ausschließlich als Datei auf einem Datenträger oder zum Herunterladen im Web. zur Verfügung gestellt.

 

Rechtsgrundlagen

Der Hersteller eines technischen Produktes hat eine Instruktionspflicht gegenüber dem Kunden, die er mit der Übergabe einer Gebrauchsanleitung erfüllt; diese ist Bestandteil des Produkts. Eine fehlerhafte, unvollständige oder unverständliche Gebrauchsanleitung ist ein Sachmangel – genauso wie ein Fehler am Produkt selbst – und kann zu Problemen führen. Im Rahmen der Produkthaftung kann eine fehlerhafte Gebrauchsanweisung bei Sach- oder Personenschäden zu einem finanziellen Haftungsrisiko werden. Aus Normen, Richtlinien und Gesetzen ergeben sich rechtlich relevante Anforderungen an Form und Inhalte einer Gebrauchsanleitung.

Inhalt einer Bedienungsanleitung

  • Nutzungsbedingungen
  • Bezeichnung der Komponenten des Gabelstaplers – Instrumente – Kontrolle und Schalter – Karosserie und Sonstiges
  • Sicherheitsanweisungen
  • Pflege und Wartung – Tägliche Wartung – Wöchentliche Wartung – Monatliche Wartung – Halbjährliche Wartung – Jährliche Wartung – Sonstiges
  • Aufbau und Stabilität des Gabelstaplers – Betrieb – Start – Fahren – Lastaufnahme – Stapeln von Lasten – Abholen von Lasten – Abstellen – Tägliches Abstellen
  • Wartung Plan für die regelmäßige Wartung – Tabelle für das Anzugsmoment des allgemeinen Bolzens – Regelmäßiger Austausch sicherheitsrelevanter Teile ­–Tabelle mit dem beim Gabelstapler verwendeten Öle
  • Zeichnung des Schmiersystems – Etikett
  • Transport, Anheben und Abschleppen des Gabelstaplers
  • Bedeutungen der Modelle
  • Die wichtigsten technischen Leistungsparameter
  • Kabine und Fahrerschutzdach
  • Ankündigung bei der Verwendung von Gasstapler
  • Verwendungs- und Wartungsmethode der Blei-Säure-Batterie
  • Verwendung-, Einbau- und Sicherheitsvorschriften des Anbaugerätes
  • OPS(Bedieneranwesenheitserfassung) Systembeschreibung
  • Relevante Sicherheitsrichtlinien und Normen
  • Tabelle für die tägliche Prüfung und Wartung des Gabelstaplers

 

Staplerschein

Fachkenntnisnachweis für Hubstapler so ist der offizielle Name des Staplerscheins. Eine Verordnung regelt die Ausbildung zum Erwerb des Staplerscheins.

 

Verordnung

„Die Verordnung über den Nachweis der Fachkenntnisse BGBl. II Nr. 13/2007 § 2 regelt, dass Arbeitnehmer für das Führen von Hubstaplern einen Fachkenntnisnachweis erbringen müssen. Im allgemeinen Sprachgebrauch auch Staplerschein genannt. Der Anhang 2 legt die Mindeststundenzahl der Schulung fest. Der Gesetzgeber bleibt dabei mit 20,5 Stunden am unteren Limit. Die vorgeschriebene Ausbildung schreibt die Vermittlung theoretischer Kenntnisse vor und einen Praxisteil von 1 Stunde. Da im Ausbildungsplan 2 Stunden als frei gestaltbar festgelegt sind, bietet es sich besonders für ungeübte Fahrer an, diese zu Übungszwecken zu verwenden“.

Folglich umfasst die Ausbildung zum Staplerfahrer, nachstehende Positionen:

 

Lehrinhalte für den Staplerführerschein

Welche Inhalte die Ausbildung mindestens umfassen muss, ist exakt vorgeschrieben. Wichtige Kenntnisse zur Nutzung und Pflege von Hubstaplern werden während der 2/3-tägigen Ausbildung in Theorie und Praxis vermittelt:

 

  • Grundbegriffe der Elektrotechnik und der Mechanik                4 UE.
  • Funktionen eines Hubstaplers u. dessen mechanischer und elektrischer Ausrüstung 4 UE.
  • rechtliche Bedingungen wie Arbeitnehmerschutzvorschriften 4 UE.
  • Kenntnisse über Betrieb und Wartung 3,5 UE.
  • Sicherheitseinrichtungen des Hubstaplers 2 UE.
  • zur freien Verfügung 2 UE
  • Praxis 1 UE

 

Am Kursende folgt die abschließende Prüfung in Theorie und Praxis. Wird diese erfolgreich abgeschlossen, erfolgt die Aushändigung des Staplerscheins.

http://www.staplerschein-oesterreich.at