Wann darf ich ein Flurförderzeug fahren –

Ist ein Stapler ein Flurförderzeug?

Wann darf ich ein Flurförderzeug fahren –

Ist ein Stapler ein Flurförderzeug?

 

Mindestalter

Das Mindestalter für Fahrer von Flurförderzeugen (Hubstapler etc.) ist vom Gesetzgeber auf das vollendete 18. Lebensjahr festgelegt. Keine Regel ohne Ausnahme: Im Rahmen einer Berufsausbildung können unter bestimmten Bedingungen auch Jugendliche unter 18 Jahren Flurförderfahrzeuge unter Aufsicht und Anleitung selbstständig steuern. 

Ein Pkw-Führerschein ist keine Voraussetzung zum Stapler-Fahren, hat auch ansonsten keinerlei Berührungspunkte.

 

Schriftliche Beauftragung

Was allerdings unabdingbar ist, um einen Hubstapler zu fahren, ist eine schriftliche Beauftragung durch den Betrieb notwendig.

Gemäß den Vorschriften für „Flurförderzeuge“ muss jeder Fahrer mit dem Führen von Flurförderzeugen durch den Unternehmer beauftragt werden. Diese Beauftragung muss schriftlich erteilt werden, eine konkrete Form ist jedoch nicht vorgeschrieben. Feststeht, dass die Beauftragung sowohl von einem Unternehmensvertreter als auch vom Staplerfahrer selbst unterschrieben werden muss.

 

Flurförderzeuge

Transport- und Fördermittel wie Hubwagen und Gabelstapler gehören zu den Flurförderzeugen. Anwendung finden diese Fahrzeuge vorwiegend im horizontalen Gütertransport in Lager- und Produktionshallen von Unternehmen.

Klassische Gabelstapler sind die wichtigsten Förderfahrzeuge in Industrie und Handel wie z. B. für den Hub von Waren, die auf Gitterkörben oder Europaletten gelagert sind.

Zu den Flurförderzeugen zählen auch alle gleislosen, gleisgebundenen oder spurgeführten Fahrzeuge, die innerbetrieblich für den Transport von Waren verwendet werden. Einiger sind mit einer Einrichtung zum Heben und Stapeln von Lasten versehen, dies ist nicht zwingend notwendig.

 

Unterschiedliche Flurförderzeuge

  • Paletten- und Hubwagen gehören zu den nicht-hebenden Geräten, weshalb sie für die Ein- und Auslagerung in Palettenregalsystemen ungeeignet sind.
  • Gegengewichtsstapler
  • Schubmaststapler
  • Kommissionierstapler
  • Hochregal- und Schmalgangstapler
  • Fahrerlose Transportsysteme

 

Der Staplerschein

Doch für die Erlangung des Staplerführerscheins gelten strenge Vorschriften und Verordnungen, so wird u. a. gefordert:

 

FACHKENNTNISNACHWEIS FÜR HUBSTAPLER

„Die Verordnung über den Nachweis der Fachkenntnisse, BGBl. II Nr. 13/2007 § 2 regelt, dass Arbeitnehmer für das Führen von Hubstaplern einen Fachkenntnisnachweis erbringen müssen. Im allgemeinen Sprachgebrauch auch Staplerschein genannt. Der Anhang 2 legt die Mindeststundenzahl der Schulung fest. Der Gesetzgeber bleibt dabei mit 20,5 Stunden am unteren Limit. Die vorgeschriebene Ausbildung schreibt die Vermittlung theoretischer Kenntnisse vor und einen Praxisteil von 1 Stunde. Da im Ausbildungsplan 2 Stunden als frei gestaltbar festgelegt sind, bietet es sich besonders für ungeübte Fahrer an, diese zu Übungszwecken zu verwenden“.

Quelle: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20005222

 

Über die Lehrinhalte für den Hubstaplerschein werden nicht nur Vorgaben über die Inhalte verfasst, es wird auch genau definiert, wie viel Zeit für die einzelnen Themen zu Verfügung steht:

 

LEHRINHALTE FÜR DEN HUBSTAPLERSCHEIN

Welche Inhalte die Mindest-Ausbildung umfasst, ist exakt in der Verordnung festgehalten. Es werden wichtige Kenntnisse zur Nutzung und Pflege von Hubstaplern in einem Zeitrahmen von mindestens 20,5 Stunden (UE) vermittelt:

4 Unterrichtseinheiten dienen den Grund-Begriffen der Elektrotechnik und der Mechanik – 4 UE befassen sich mit den Funktionen eines Hubstaplers und dessen mechanische und elektrische Ausrüstung – weitere 4 UE erklären die rechtlichen Bedingungen wie Arbeitnehmerschutzvorschriften – 3,5 UE vermitteln Kenntnisse über Betrieb und Wartung des Staplers – und 2 UE betrachten die Sicherheits-Einrichtungen des Hubstaplers.

Zwei Unterrichtseinheiten stehen zur freien Verfügung und eine UE ist der Praxis vorbehalten.

Festgeschrieben ist, dass eine Unterrichtseinheit (UE) mindestens 50 Unterrichtsminuten umfassen sollte.

 

Nichts wird dem Zufall überlassen, alles schriftlich fixiert. Der Prüfungsausgang allerdings bleibt offen. Bei entsprechender schlechter Vorbereitung kann man durch die Prüfung rasseln – weitere Versuche sind allerdings erlaubt.

Staplerschein

Staplerschein